Eklat um Hausverbot für Wulf

Redakteu50pxZu einem Eklat kam es vor Beginn der politischen Gesprächsrunde der GRÜNEN mit Jürgen Trittin (Bundestagsspitzenkandidat) und Heiner Scholing (Landtagskandidat der GRÜNEN) im „Luthers Carpe Diem“. Nachdem Borvin Wulf den Veranstaltungsraum betreten und sich einen Platz gesucht hatte, wurde er vom Inhaber der Hauses, Michael Luther, vor die Tür gebeten und unmissverständlich dazu aufgefordert, das Haus zu verlassen. Unter Androhung die Polizei zu holen, falls Wulf der Aufforderung nicht nachkäme, erteilte er ihm ohne weitere Begründungen als Hausherr ein Hausverbot.

Wulf verließ daraufhin Veranstaltungsraum und Gebäude, nicht ohne vorher einige Veranstaltungsteilnehmer im Raum und Heiner Scholing am Eingang des Hauses über den Vorfall zu informieren, der dort zusammen mit Jürgen Trittin und Bürgermeister Hoff zusammenstand. Während der Veranstaltung wurden später durch eine Glastür kurzzeitig zwei uniformierte Polizeibeamte im Vorraum gesichtet. Die waren allerdings routinemäßig wegen des prominenten Gastes da.

Borvin Wulf, der als kritischer Zeitgeist, politischer Aktivist und rastloser Leserbriefschreiber bekannt ist, und auf etlichen öffentlichen Veranstaltungen mit hartnäckigen (Nach-)Fragen schon manchen Lokalpolitiker an den Rand der Verzweifelung gebracht hat, war von dem Vorgang völlig überrumpelt. „Das ist mir in meinem ganzen Leben noch nicht passiert“, konstaniert er, und fühlt sich in seinem Recht auf Informationsfreiheit eingeschränkt. Als noch unentschlossener Wähler habe er sich auf der Veranstaltung informieren wollen und beabsichtigt, dem Landtagskandidaten einige konkrete Fragen zu stellen. Er findet es bedenklich, dass der Veranstalter nicht eingeschritten ist, obwohl nur er in diesem Fall das Hausrecht gehabt hätte.

Für ihn dürfte der Grund für das Hausverbot in einem seiner Leserbriefe liegen. Darin hatte er den Gastronomen und WSL-Mitgliedern Michael Luther und Reinhard Dehrmann (freundlich ausgedrückt) geschäftliche Interessen unterstellt, weil sie sich bei einer Abstimmung nicht gegen Massentierhaltung und Hähnchenmastanlagen ausgesprochen hatten.

Nachdenklich kommentierte Bürgermeister Hans-Hermann Hoff den Vorfall: „Die Angelegenheit tut uns leid. Als Veranstalter lag das Hausrecht bei uns und bei den GRÜNEN wird grundsätzlich niemand ausgeschlossen, außer den Rechtsradikalen. Kritische Geister sind immer erwünscht und auch Borvin Wulf ist bei uns herzlich willkommen.“ Hoff ist sich sicher, dass Jürgen Trittin und Heiner Scholing auch mit kritischen Fragen mit Sicherheit fertig geworden wären und deshalb „wäre es besser gewesen, die Sache zu klären und ihn wieder reinzuholen.“ Er selbst habe den Vorfall zwar bemerkt aber leider nicht richtig wahrgenommen, da zum gleichen Zeitpunkt Jürgen Trittin eintraf und entsprechend Aufregung hinsichtlich der Veranstaltung herrschte.
Auf jeden Fall: „Das Hausverbot ist nicht in unserem Sinne“, so Hoff.

In der Tat geht das Hausrecht in Veranstaltungsräumen rechtlich auf den Veranstalter über, wenn ihm diese Räumlichkeiten überlassen wurden. In diesem Sinne war die Vorgehensweise von Michael Luther inakzeptabel.
Er sieht das allerdings anders. Personen, die ihn diskreditieren, haben bei ihm nichts zu suchen, da besteht er auf seinem Hausrecht. Nur bei öffentlichen Ratssitzungen sei das anders, die müssen für jeden zugänglich sein, aber Informationsveranstaltungen gehören für ihn nicht dazu.

Luther wird das mit sich und den Veranstaltern grundsätzlich klären müssen. Beschränkt er sein Recht auf Ausübung des Hausrechts nicht auf den normalen gastronomischen Betrieb und hauseigene Veranstaltungen, macht er das „Luther’s“ für öffentliche Veranstaltungen unmöglich.

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