Denk‘ ich an Gerdau in der Nacht… (Rev.)

Redakteu_1Otto Schröder schläft schlecht. Der Vorwurf von Lügen, Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung, Verunglimpfung und schlampiger Aktenführung bereiten dem Gerdauer Bürgermeister schlaflose Nächte. „Unser Leben besteht aus Geben und Nehmen“, sinnierte er auf der Gerdauer Ratssitzung und klagte über die vielen gegen ihn gerichteten, üblen Vorwürfe. Selbst ein Misstrauensvotum habe es schon gegeben, aber das sei von der Kommunalaufsicht vom Tisch gewischt worden. Alles sauber.

Zu diesem Zeitpunkt war die Sitzung so gut wie am Ende. Im Raum verbal dicke Luft. Eine erbärmlich kreischende Kühltruhe in der Ecke des Raumes, daneben eine relativ entspannte CDU-Fraktion. Vorher war es umgekehrt.

Die SPD-GRÜNEn-Gruppe hatte mal wieder etwas gewollt. Der Beitritt zum Berufungsverfahren „In der Worth“ wurde vier zu sechs, mehr Transparenz mit vier zu sieben abgewehrt. Alles wie immer.

Der Versuch einer Einschätzung zum Thema Worth

Der Satz von Elvira Hentschke (CDU) zum Ende der Sitzung trifft ein Kernproblem: „Diese Pauschaläußerungen sind aus dem Grund gefallen, weil jemand Bestimmtes nicht genannt werden soll“.

Die Fraktionen sitzen sich unversöhnlich gegenüber. Anträge der SPD/GRÜNEn-Gruppe werden grundsätzlich abgebügelt. Die CDU-Fraktion nimmt sich persönlich – und alle anderen nicht wirklich ernst.
Fast alle Angriffe, Ausfälle und Verbalattacken gehen an diesem Abend in Richtung Zuschauerraum. Dort sitzt der Vertreter der Anlieger der Worth, Werner Bollhorn. Er ist fast immer gemeint, er hat alles und alle „hochgebracht“.

Hartnäckig verfolgt er das Ziel: die Worth darf nicht entwidmet werden, sie gehört der Öffentlichkeit. Und dabei gräbt er akribisch Fakten aus, schreibt Briefe, beschäftigt Verwaltung und übergeordnete Behörden, provoziert, nervt. Bollhorn macht Umstände. Er will das auch so. Das ist seine Antwort auf die dumpfe CDU-Block-Politik in Gerdau, sie ist genauso stoisch.

Bollhorn und die Anlieger werden es nicht einfach haben, das Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht zu bekommen. Tatsächlich hätten wohl einige Berufungsgründe in das eigentliche Verfahren gehört, sie werden für die Zulassung der Berufung keine Rolle spielen. Darauf wies die Rechtsanwältin der Gemeinde auf der Ratssitzung hin und Rüdiger Lilije fragte nach neuen straßenrechtlichen Argumenten. Die beiden sind sich mit der CDU ziemlich sicher, dass der Berufungsantrag keinen Erfolg haben wird.
Aber es gibt eine Reihe Gründe die den Punkt treffen könnten. Auf hoher See und vor Gericht… Warten wir es ab.
(Weitere Informationen zu diesem TOP weiter unten)

Aussagen zum Transparenzantrag

Bei dem Tagesordnungspunkt ging es um die Veröffentlichung nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte im Rats- und Bürgerinformationssystem (RiS). Dieses Thema hatte bereits die Gemeinden Eimke und Suderburg beschäftigt. Kreisweit gilt es inzwischen als praktikabel.

Im Gegensatz zur Gemeinde Suderburg und der Samtgemeinde Suderburg hat Eimke gegen diese SPD-Antrag gestimmt. Nun war es spannend, wie sich Gerdau verhält.

Nach den Erläuterungen von Wolfgang Hahnemann, forderte Otto Schröder Rüdiger Lilije für die Samtgemeindeverwaltung zu einer Stellungnahme auf.

Haarsträubend, was nun folgt. Nach kurzer technischer Erläuterung und der Aussage, dass eine unterschiedliche Handhabung für die verschiedenen Gemeinden möglich ist, wobei dabei Fehler entstehen könnten, ausrissweise das Folgende von Lilije:
„Wir hatten genug Stress… es ist ein Service… wir machen doppelte Arbeit: RiS und Papier.
Hier wird ein neues Angriffspotential geschaffen und ich kann nur empfehlen, ganz rauszugehen.
Wir haben viel geleistet, … wir sind Kinkerlitzchen ausgesetzt…“

Hier wurde massiv Einfluß auf den Rat ausgeübt und der Vorgang stellt die Dinge auf den Kopf: Nur Transparanz schafft Vertrauen. Vorgänge werden deutlich und „Verschwörungstheorien“ die Grundlagen entzogen.

Bei Hinweisen auf Fehler, oder Kritik an intransparenten Vorgängen darf nicht der Kritiker ins Visier geraten, denn in solch einem Fall sitzt der Verursacher in der Verwaltung. Er handelt im Auftrag der Bürger für die Bürger – und die Bürger wissen und tolerieren, dass Fehler passieren können. Jeder Hinweis, wenn etwas nicht richtig oder „komisch“ gelaufen ist, sollte konstruktiv aufgefasst – und behoben werden. Nur so entsteht langfristig Vertrauen.

Auch wenn es der Verwaltung nicht gefällt: es scheint, dass die derzeitige Verwaltungs-Bürger-Situation dadurch so schwierig ist, weil – gerade in Gerdau – nach Gutsherrenart „regiert“ wird und unzureichende Antworten gegeben wurden.

Rüdiger Lilije hat sich hier massiv über seine Arbeitsbelastung durch Doppelarbeit beschwert und er hat Recht. Das hat der Rat ernst zu nehmen und die Lösung ist so einfach: die Papierform entfällt; die Ratsmitglieder beziehen ihre Informationen ausschließlich aus dem RiS – so hat es auch schon der Gemeinde- und Samtgemeinderat Suderburg für sich beschlossen. Das spart Kosten und die Doppelbelastung ist vom Tisch. Gerdau und Eimke müßten einfach nur nachziehen.

Rüdiger Lilije hat aber auch von Kinkerlitzchen im Zusammenhang mit Bürgeranfragen und -beschwerden gesprochen. Damit hat er sich deutlich verstiegen und das hätte sofort den Rat als Aufsicht der Verwaltung auf den Plan rufen müssen. Gleichzeitig hat Lilije im selben Zusammenhang von Angriffspotential gesprochen und dem Rat empfohlen, deshalb aus dem RiS auszusteigen. Das war anmaßend, und das hat nicht nur Arnold Kröger so empfunden! (s.u.)

Weitere Stimmen zu Lilijes Aussagen:
Otto Schröder: ich kann das über Strecken gut nachvollziehen…

Stefan Kleuker: Ich frage mich ob dass soviel mehr Bürgernähe bringt, ich tendiere dazu, den Antrag abzulehnen. Es ist vorprogrammiert, dass die Verwaltung mal einen Fehler macht…

Elvira Hentschke: Ich habe dem Antrag bei der VA-Sitzung zugestimmt. Nach der heutigen Ratssitzung und der Einmischung von außen lehne ich das jetzt ab.

Annegret Contermann: Ich hab für mich von Anfang an beschlossen ‚Nein‘ zu sagen, denn das hat doch nur mit Neugierde zu tun.

..

Das gleiche Thema war dann auch ein Punkt bei den anwesenden Bürgern beim TOP ‚Anfragen‘

Arnold Kröger: Ich habe Rüdiger so verstanden, dass RiS für Gerdau abzuschaffen?

Rüdiger Lilije: Richtig und ich stehe auch dazu.

Arnold Kröger: Dein Arbeitseinsatz in allen Ehren, aber die Papierform bekomme ich doch nicht. Ich fühle mich als Bürger von Informationen ausgegrenzt.

Stefan Kleuker: Man muß erstmal sehen wie sich das entwickelt. … Wir hatten Aushangkästen und man hat nur nach Fehlern gesucht. Und deshalb kann ich Rüdiger nur unterstützen, denn dann nutzt man das RiS um nach Fehlern zu suchen. … wenn das System genutzt wird Ratsarbeit zu vernichten … Außerdem gibt es den Aushangkasten am Gemeindebüro…

Bürger (auf Nachfrage wo der Kasten denn jetzt offiziell ist, und der Antwort „Am Gemeindebüro“): Dann lassen Sie den man ganz weg, denn da kommt keiner hin!

Arnold Krüger: Ich fühle mich persönlich angegriffen und verletzt…

Otto Schröder: Dieses Problem habe ich ganz oft..

Denk‘ ich an Gerdau in der Nacht…

Nun für die, die noch mehr zum Thema Worth aus der Ratssitzung lesen möchten:

Details zur Diskussion zum möglichen Beitritt zum Berufungsverfahren „In der Worth“?

„Es geht um die letzte Gelegenheit für die Ratsmehrheit, ein Umdenken – auch nach außen – zu kommunizieren! Es ist die letzte Gelegenheit für die CDU-Ratsmitglieder, selbständig zu zeigen, dass sie den Auftrag für den sie sich haben wählen lassen, ernst nehmen“, so SPD/GRÜNE-Gruppensprecher Wolfgang Hahnemann.

Mit dem gewünschten „Ja“ sollte ein ehemaliger Verwaltungsausschussbeschluss bekräftigt werden, die Worth nicht zu entwidmen, und außerdem sollte sich die Gemeinde Gerdau dem Berufungsverfahren der Anlieger vor dem Oberverwaltungsgericht anschließen.

„Die Anwohner haben mit ihrer Berufungsbegründung eine Vielzahl von neuen Erkenntnissen eingebracht! Insbesonders wird hier aufgezeigt, dass diesem Rat durch die Verwaltung der Gemeinde Gerdau entscheidende Erkenntnisse, Informationen und Dokumente vor enthalten wurden. Heute können sie, letztmalig, darauf entsprechend reagieren. Sollten sie dies nicht tun, erwarte ich schon hier und heute Details von ihnen zur Begründung“, Hahnemann weiter.

„Das ist heftig, was Du da losläßt“ konterte Otto Schröder, und geriet in Rage. „Es sind Behauptungen und in den Papieren der Anlieger stehen zum Teil Verleumdungen“.

Hahnemann: „Dagegen kannst Du ja gerichtlich vorgehen…“

Schröder: „So weit werde ich nicht gehen“…
… und weiter, bei dem Versuch die Unmöglichkeit des eigentlichen Vorgangs zu erläutern (und jetzt wird’s kompliziert): „Es geht mehr um die Entwidmung als um die Nichtigkeit der Widmung“.  (Alles klar?)

Für ihn sei „erreicht, was wir mal wollten“ und/aber „ich sehe die Widmung von 1983 als rechtsgültig an“ ..!..
Das sagt deutlich, dass Schröder wollte, dass die Worth entwidmet wird – obwohl es dazu einen Ratsbeschluss gibt, der das Gegenteil aussagt: die Gemeinde wird die Worth nicht entwidmen. Dieser Ratsbeschluss wurde gefaßt, nachdem der Vater Kleukers bereits schon einmal einen Antrag auf Entwidmung gestellt hatte.

Schröder kann das Begehren von Stefan Kleuker, die Worth zu entwidmen, nachvollziehen. Insofern war ihm das von Kleuker (anfangs) angebotenen Wegerecht auch willkommen, aber leider hätte das ja nicht gefruchtet.
Und nun hätte sich auch noch angedeutet, dass die Widmung von 1983 keine Gültigkeit hat.

Wolfgang Hahnemann unterstellte daraufhin prompt, dass es der Gemeinde wohl nur „wichtig sei, dass alle anderen Widmungen rechtskräftig sind“ und erntete darauf von Burkhard Krüger (CDU): „Das wäre Rechtsbeugung. Woher nimmst Du das? Du kannst doch nicht ungeprüft alle Labereien übernehmen!“

Allerdings, und hier wird es interessant: diese „Laberei“ kam aus der Samtgemeindeverwaltung von Rüdiger Lilije. Dieser hatte bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass wenn (aufgrund des damaligen Verfahrens) die Worth als nicht gewidmet gilt, logischerweise demnach auch sehr viele andere Straßen in allen drei Gemeinden nicht gewidmet sind.

Das könnte gewaltige Folgen haben: Die Gemeinden müßten den Anliegern dieser Straßen alle seit 1983 erhobenen Kosten zurückerstatten, die sie für Aufwendungen erhoben hat. Allein für Gerdau sind das laut Lilijes Berechnungen ca. 230.000 Euro!

Der Vortrag der mitgebrachten Rechtsanwältin der Gemeinde, die den Vorgang von der rechtlichen Seite erläuterte, streifte das Thema ebenfalls, machte es aber nicht besser.

Die Frage blieb ungestellt und unbeantwortet: Wenn es tatsächlich so ist, müßte die Gemeinde hier nicht umgehend Rechtssicherheit schaffen?

(Hinweis in eigener Sache: Der Artikel wurde um wesentliche Dinge ergänzt, ist in obiger Form neu erschienen und deshalb mit Rev. (Revision) gekennzeichnet.)

4 Kommentare

  1. WB

    Zitat aus dem Artikel:
    … und weiter, bei dem Versuch die Unmöglichkeit des eigentlichen Vorgangs zu erläutern (und jetzt wird’s kompliziert): „Es geht mehr um die Entwidmung als um die Nichtigkeit der Widmung“.  (Alles klar?)

    Wenn man etwas um die Ecke denkt und von Beginn in den Vorgang der Entwidmung eingebunden war, ist das gar nicht so kompliziert.

    Otto Schröder, als Gerdauer Bürgermeister und Erfüllungsgehilfe für seinen Stellvertreter, hat von Beginn an keinen Hehl daraus gemacht, das Straßenstück über den Hof entwidmen zu wollen.
    Der begonnene Prozess der Anwohner gegen die beschlossene Entwidmung vorm Verwaltungsgericht zeigte schon die Richtung auf. Der Gemeinderatsbeschluss würde vor Gericht keinen Bestand haben!

    Ein neuer, mehr Erfolg versprechender Weg musste gefunden werden! Vorbereitet war er ja schon mit dem Hilfsantrag beim Entwidmungsverfahren.

    Nichtigkeit. Das war es!

    Der Bürgermeister, als Vertreter der Gemeinde vor Gericht, musste einfach nur verlieren wollen und schon war durch Erklärung der Nichtigkeit die angestrebte Entwidmung durch die Hintertür erreicht!
    So ein gewolltes Ergebnis macht man doch nicht durch die Anstrebung einer Berufung kaputt.
    Es geht wirklich nur um die Entwidmung. Die Nichtigkeit war nur Mittel zum Zweck. Etwas Nichtiges kann eben nicht entwidmet werden und der Ratsbeschluss von 2010 hat sich, wie von Zauberhand, von selbst erledigt. Die Klage der Anwohner natürlich auch.

  2. Italiano

    Man kann es drehen und wenden, wie man will, die CDU in Gerdau weicht von ihrer Blockadepolitik einfach nicht ab. Ob sie damit noch die Interessen ihrer Wählerinnen und Wähler vertritt, ist ihr offensichtlich in der Verquickung von Korpsgeist und Verstrickung in Fehler sowie Blindheit für den angerichteten politischen Schaden und ihre Glaubwürdigkeit total egal. Der Artikel über die Gerdauer Ratssitzung spricht da Bände.

    Wer saubere, bürgerfreundliche und transparente Politik betreibt, braucht sich nicht hinter den berichteten Ausflüchten der CDU-Ratsmitglieder und vor allem der Mitarbeiter der Verwaltung zu verstecken. Selbstbewußte und sachkompetente Politiker geben die politische Leitlinie eines Rates vor und die nachgeordnete Verwaltung ist dann einfach ausführendes Organ.

    Aber in Gerdau ist offensichtlich alles anders: Hier bestimmt die Verwaltung, wo es lang geht, in Ratssitzungen ist die Einhaltung der Geschäftsordnung manchmal nicht gegeben, wenn anwesende Verwaltungsmitarbeiter in Debatten uneingeschränkt zu Wort kommen, wenn der Ratsvorsitzende sich ohne Abgabe des Vorsitz zu Wort meldet.

    Fehler, die jeder machen kann und darf, anzuerkennen und daraus zu lernen, werden ignoriert. Mit dem Gefühl der absoluten Mehrheit im Rücken kann man sich dadurch selbst entlasten, indem man die herablassend behandelt, die sie aufgedeckt haben. Das dann als „Neugier“ zu bezeichnen grenzt schon nah an kindliche Naivität und zeugt nicht von politischem Bewußtsein und dem entsprechenden Mandatsauftrag.

    Auch dass sich der Sachgebietsleiter über seine Arbeitsbelastung beschwert und damit die Mehrheitsfraktion hinter sich bringt, stellt die Grundbedingungen von Politik auf den Kopf und zeigt die Macht, die sich in der ausführenden Gewalt angehäuft hat. Der Rat hat zu bestimmen und zu handeln, was ihm z. B. durch den Bürgerantrag von Herrn Bollhorn aufgegeben wurde und er muss sich überlegen, wie er zukünftig die Verwaltung auf das Maß zurückstutzt, das ihr gesetzlich zukommt.

  3. WB

    Sehr geehrter Herr Paschko,

    wirklich hilfreich ist der letzte Satz des Artikels:

    „Die Frage blieb ungestellt und unbeantwortet: Wenn es tatsächlich so ist, müßte die Gemeinde hier nicht umgehend Rechtssicherheit schaffen?“

    Die Beantwortung ist eigentlich ganz einfach. Menschen machen Fehler. Das weiß offensichtlich auch der Gesetzgeber. Hier hat er Vorsorge getroffen. Er hat festgelegt, dass ein als fehlerhaft erkannter Verwaltungsakt, jederzeit, jedenfalls vor einer rechtsgültig gewordenen Gerichtsentscheidung in der Sache, durch entsprechende Korrektur geheilt werden kann.

    Dem Gerdauer Gemeinderat liegt ein entsprechender Bürgerantrag vor.

    Bei Interesse kann er hier eingesehen werden.

  4. WB

    „Mit dem gewünschten „Ja“ sollte ein ehemaliger Verwaltungsausschussbeschluss bekräftigt werden, die Worth nicht zu entwidmen, und außerdem sollte sich die Gemeinde Gerdau dem Berufungsverfahren der Anlieger vor dem Oberverwaltungsgericht anschließen.“
    Hier ist eine kleine Berichtigung notwendig. Der Verwaltungsausschuß hat sich in der angsprochenen Sitzung nicht mit der Entwidmung befasst, Vielmehr hat er den Antrag des Herrn Kleuker zurückgewiesen, festzustellen, dass die Widmung im Jahre 1983 nichtig war!
    Umso unverständlicher und nicht nachvollziehbar wird damit die Entscheidung der Gerdauer Verwaltung und seiner CDU-Ratsmehrheit.

    Wissen sie nicht, oder wollen sie nicht wissen, was sie tun?

    Einerseits stellen sie einstimmig fest, dass die Widmung 1983 als Verwaltungsakt korrekt war.
    Andererseits verteidigen sie diesen Beschluß, zum Vorteil von Herrn Kleuker, nicht nennenswert vor Gericht. Selbst jetzt, nachdem ihnen neue Erkenntnissae vorliegen, die ihren eigenen Beschluß bestätigen/bekräftigen, streben sie immer noch keine Berufung an, ja möchten sie nicht einmal unterstützen!
    Viel lieber nehmen sie in Kauf, ein Urteil rechtskräftig werden zu lassen, das dem Gerdauer Gemeinderat von 1983 und auch noch der damaligen Samtgemeindeverwaltung Unfähigkeit testiert!

Schreibe einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..