Datensterben im RiS?

Seit gestern stehen keine Rats- und Ausschussprotokolle mehr im Rats- und Informationssystem (RiS). Jeder, der etwas über die bisherigen Sitzungen erfahren möchte, wird enttäuscht. Zwar ist noch angekündigt „Sie haben hier die Möglichkeit nach Vorlagen, Sitzungen, Niederschriften und Beschlüssen zu recherchieren“, aber die Suchfunktion nach Niederschriften (Protokolle) gibt es jetzt nicht mehr. Selbst Protokolle, die die Räte bereits genehmigt haben, aber auch Anlagen zu den Tagesordnungspunkten der Sitzungen – beides bisher veröffentlicht – sind verschwunden. Auch Ratsmitglieder sehen sie nicht mehr. Dabei gehört das RiS für sie inzwischen zum Handwerkszeug. Sie sind darauf angewiesen, da es zumindestens in Suderburg keine schriftliche Form mehr gibt.

Anlagen

 

Vermutlich wird das nur eine Panne sein, aber ein Geschmäckle bekommt die Angelegenheit durch den Umstand, dass Samtgemeindebürgermeister Friedhelm Schulz am 8. Januar 2014 eine Anweisung ausgegeben hat, die das bisherige Protokollieren auf Ratssitzungen auf ein Minimum einschränken und nach der ab sofort verfahren werden soll.

Wird das in Zukunft also immer so sein, es steht nichts drin im RiS – auch wenn was drin steht?

Der Grund für die einschneidende Maßnahme für Schulz: „Mehrfache Bitten um Beifügung schriftlicher Unterlagen über Aussagen bzw. Anträge an Protokolle sowie die zunehmend ausufernden Ausführungen von Einwohnern/Innen und Mandatsträgern in Sitzungen“. Außerdem müsse er die beauftragten Protokollführer vor rechtsfehlerhaften Protokollierungen schützen.

Ist das jetzt eine Art „Maulkorberlass“ für Ratsmitglieder (und Bürger) auf den Ratssitzungen nach dem Motto ‚Ihr redet zu viel, deshalb schreib ich’s jetzt nicht mehr mit‘?

„Zunehmend ausufernde Ausführungen“ … (?) Ist es nicht Aufgabe der Ratsmitglieder, Probleme zu Ende zu diskutieren um Lösung zu finden. Und dient nicht das Protokoll bisher dazu, eine Ratssitzung zu dokumentieren?
Wird damit Gesagtes zu Ungesagtem, weil’s keiner mehr nachlesen kann?

Das Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz regelt in seinem § 68 nur wenige Minimal-Elemente des Protokolls.
Abstimmungs- und Wahlergebnisse und die Wiedergabe des wesentlichen Inhalts der Verhandlungen – worunter mehr als das bloße Festhalten der beschlossenen Ergebnisse zu verstehen ist – sind beispielsweise notwendige Inhalte. Darüber hinaus könnte die Geschäftsordnung der Gemeinden/Samtgemeinde alles weitere regeln. Tut sie bei uns aber nicht.

Damit ist es nun Sache der Räte, zu entscheiden ob sie sich besagten „Maulkorb“ umbinden lassen.
Wenn sie sich nicht den Vorwurf gefallen lassen wollen, einen Rückschritt auf weniger Transparenz machen zu wollen, werden sie das sicher so nicht stehen lassen.

 

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