Bundesverkehrswegeplan 2030

In einer dreitägigen Sondersitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) wurden in fast 20 Stunden rund 1500 Verkehrsprojekte, darunter 1350 Straßen-, 100 Schienen- und 50 Wasserstraßenprojekte beraten.

Für Niedersachsen ist der Bundesverkehrswegeplan enorm wichtig und berücksichtigt die Kapazitätsanforderungen der nächsten Jahre. Dabei konzentrieren sich die Aus- und Neubaumaßnahmen des BVWP 2030 auf die Beseitigung von Engpässen in Hauptachsen und in wichtigen Verkehrsknoten.

Im Bereich Straße enthält der BVWP für Niedersachsen Neu- und Ausbauprojekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt mehr als 11,7 Mrd. €. Grundsätzlich gilt für die Straßenmaßnahmen in Niedersachsen: Alle in Planung befindlichen Projekte wurden im BVWP 2030 dem Vordringlichen Bedarf (VB) oder dem „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ (WB*) zugeordnet.

Infrastrukturprojekte, wie zum Beispiel die Küstenautobahn A 20, der Neubau der A 39 von Wolfsburg nach Lüneburg sowie der vierstreifige Ausbau der E 233 wurden in den prioritären „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Auch konnte für die B 190n, der wichtigen Querspange von der neuen A39 zur A14 (sogenannter Hosenträger) Planungsrecht sichergestellt werden.

Im Bereich Schiene muss nun für die über den Bürgerdialog gefundene Lösung der Alpha-Variante eine schnelle Umsetzung erfolgen. Bei der Ausbaustrecke Hannover- Bielefeld wurde eine Formulierung gefunden, die eine Neubaustrecke Seelze Süd und den Bau des Jakobstunnels hindern soll. Hier muss allerdings noch adäquat zum Bürgerdialog bei der „Alpha-Variante“ mit allen Beteiligten eine nachhaltige, leistungsfähige Lösung gefunden werden. Eine solche Lösung ist wichtig, da diese Strecke eine zentrale Bedeutung für den Deutschland-Takt hat. In der Sondersitzung bekräftigte der Bund ebenfalls, dass er bereit ist bei der „Weddeler Schleife“ für den zweiten Teilabschnitt eine Finanzierungslösung zu finden.

Wichtig für den Bereich Uelzen-Stendal ist auch die Formulierung zum Lärmschutz. Aufgrund des seit 20 Jahren bestehenden Baurechts sind die dortigen Planungen zwar rechtens, der Standard jedoch veraltet. Hier ist geplant, mit einem Zusatz auf der ganzen Strecke modernen Lärmschutz sicherzustellen.

Auch im Bereich Wasserstraßen werden die Interessen von Niedersachsen berücksichtigt. So wird mit dem Ersatzneubau der Schleuse Lüneburg-Scharnebeck, der im Vordringlichen Bedarf (VB) des BVWP 2030 steht, ein maßgebliches Infrastrukturprojekt zur weiteren Stärkung der niedersächsischen Wasserstraßen zeitnah umgesetzt. Gleiches gilt für den neu aufgenommenen Stichkanal Salzgitter. Und auch der Stichkanal Hildesheim ist nach einigen Gesprächen und nochmaliger Prüfung nun endlich in den vordringlichen Bedarf eingestuft worden.

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