Weniger Dünger auf deutschen Feldern
Quelle:
https://www.tagesschau.de/inland/duengemittelverordnung-103.html
Stand: 27.03.2020 12:40 Uhr
Landwirte, die Dünger ausbringen, müssen sich künftig an strengere Vorschriften halten – besonders in Gebieten mit starker Grundwasserbelastung. Der Bundesrat hat der neuen, umstrittenen Verordnung zugestimmt.
Der Bundesrat hat schärfere Düngeregeln für Bauern beschlossen. Weil an vielen Stellen die EU-Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser überschritten werden, soll vor allem in belasteten Gebieten weniger Dünger wie etwa Gülle auf die Felder gelangen.
Mit der Neuregelung werden Vorgaben der EU umgesetzt und damit drohende Strafzahlungen – in Höhe von 890.000 Euro pro Tag – vermieden.
Durch Dünger sickert Nitrat in den Boden, das wichtig fürs Pflanzenwachstum ist und Menschen an sich nicht schadet. Zu viel davon kann die Natur aber aus dem Gleichgewicht bringen. Zudem können aus Nitrat gesundheitsgefährdende Nitrite entstehen.
Jahrelanger Streit zwischen EU und Deutschland
Seit Jahren hatten Brüssel und Berlin gestritten. Die EU-Kommission hatte Deutschland wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser verklagt und 2018 Recht bekommen. Bund und Länder müssen deshalb neue Düngebeschränkungen umsetzen.
Die EU hatte zuletzt großen Druck auf Deutschland gemacht, die Verschärfungen schnell und ohne weitere Änderungen zu beschließen. Wegen der Corona-Krise stimmte die EU aber gestern zu, wichtige Teile der Verordnung erst bis zum Jahreswechsel umzusetzen. Das hatten zuvor mehrere Bundesländer gefordert.
„Fachlich fragwürdig“ versus „zu viele Ausnahmen“
Die deutschen Bauern befürchten durch die neuen Regeln zusätzliche Belastungen und Ernteeinbußen.
Bauernpräsident Joachim Rukwied zeigte sich verärgert über das Verfahren im Bundesrat: „Ich habe absolut kein Verständnis dafür, dass diese unausgegorene und fachlich fragwürdige Verschärfung der Düngeverordnung im Eiltempo durchgepeitscht wird.“ So weitreichende Regelungen dürften nicht ohne eine ausführliche Debatte im Bundesrat erfolgen. Eigentlich war die Abstimmung in der Länderkammer erst für kommende Woche geplant.
Aus Sicht der Wasserwirtschaft geht die Verordnung nicht weit genug. Sie enthalte zu viele Ausnahmen und Schlupflöcher, sagte der Hauptgeschäftsführer Wasser beim Verband BDEW, Martin Weyand, der dpa. Auch reiche die vorgesehene pauschale Reduktion der Düngemengen um 20 Prozent nicht aus, um in besonders belasteten Gebieten – sogenannten Roten Gebieten – die Düngemenge nachhaltig zu reduzieren.