Mit dem Untertitel „Werner Bollhorn unterstellt Suderburger Verwaltung bewusste Fehler im Informationssystem“, erschien heute ein Artikel in der AZ, der sich mit einem Tagesordnungspunkt aus der Samtgemeinderatssitzung vom 13. August beschäftigt: „Behandlung von Eingaben gemäß § 9 Hauptsatzung der Samtgemeinde Suderburg; hier: Eingabe des Herrn Werner Bollhorn, Gerdau, vom 30.04.2013 bzgl. des Bürger- und Ratsinformationssystems“
Mit dieser Aussage wird der Sinn eines Satzes verschlimmbessert, der in dem Anschreiben zur Eingabe Bollhorns auftaucht. Er bezieht sich auf die Recherche-Funktion des Rats- und Bürgerinformationssystems und auf das Vorhandensein von Vorlagen. Wörtlich lautet er: „Es kommt hier schon der Gedanke auf, das hier manipuliert wird. Alles Unangenehme wird einfach nicht veröffentlicht.“ (Der Text der Eingabe steht unten am Seitenende – in blauer Schrift).
Ein auftauchender Gedanke ist de facto keine Unterstellung, insofern wird dem Mann hier Unrecht getan.
Und mehr Transparenz fordern andere (z.B. Schimmack oder SPD) schon aus dem Grund, um sich nicht angreifbar zu machen.
In Wahrheit schwang auch schon während der Sitzung ein ganz anderer Tatbestand mit. Nämlich ein Antrag des CDU-Ratsherrn Stefan Kleuker an den Samtgemeinderat, in dem er die Verwaltung und die Räte der Gemeinde Gerdau und der Samtgemeinde Suderburg auffordert, auf Schreiben und Anträge des Herrn Bollhorn nicht mehr zu reagieren. Hintergrund sind u. a. Auseinandersetzungen in Gerdau und Briefwechsel mit der Verwaltung.
Indirekt bestätigte Manfred Mikulla (SPD) in der anschließenden Diskussion einige Argumente Bollhorns: „Wir hatten in der Vergangenheit mit dem System diverse Probleme. Dinge wurden veröffentlicht, die anschließend nicht mehr auffindbar waren“. Außerdem ständen in den entsprechenden Dienstanweisungen für die Beschäftigten „Dinge, die einer Überprüfung durch den Rat bedürfen“. Mikulla hat wahrgenommen, dass es keinen (Handlungs-) Rahmen gibt und es deshalb notwendig sei, einen solchen aufzustellen: „Der Rat soll sich damit beschäftigen.“
Von der Person des Eingebenden wünschte er sich etwas Mäßigung, aber: „Die Person hat einen Antrag an den Rat gestellt und der hat sich damit auseinanderzusetzen“, zumal „Bollhorn sich intensiv damit (dem Rats- und Informationssystem) auseinandergesetzt hat.
Das schwache Bild eines erbosten, beleidigten und dünnhäutigen Kommunalpolitikers hinterließ Stefan Kleuker (CDU). Er wollte sich mit dem Thema überhaupt nicht auseinandersetzen und verließ die Sitzungsrunde mit dem Kommentar: „Aufgrund der jüngsten Mail von Bollhorn nehme ich ausdrücklich nicht teil.“ „So einen Ton…“ wolle er sich nicht mehr gefallen lassen.
Die Möglichkeit besteht, dass in diesem Zusammenhang die Frage auftauchen könnte, was ein Mensch in der Politik macht, der die Auseinandersetzung scheut, Dinge nicht trennen kann, bewußt nicht gesetzeskonforme Anträge stellt und dafür schon im Vorraus eine Rüge der Kommunalaufsicht in Kauf nimmt – und das gerne. Warten wir es ab…
Samtgemeindebürgermeister Friedhelm Schulz räumte Fehler ein. „Wenn man nicht so geübt ist, schleichen sich Fehler ein“. Und man könne unsere Verwaltung eben nicht mit der des Landkreises vergleichen, der das Informationssystem mit hohem personellen Aufwand betreibt.
Auf die Palme brachte ihn die Darstellung, „das wir mit den Dateien spielen“. Gutdünken sei ebenfalls nicht im Spiel, dass anzunehmen wäre eine Frechheit. Hinsichtlich der Recherchefunktion hätte die Verwaltung auch überhaupt keine eigenen Möglichkeiten, „Wir haben keinen Zugriff auf die Funktionen“.
Schulz selber kann keine Probleme mit dem System feststellen und er bot an, Bollhorn zu unterstützen, wenn der vielleicht „mit den Funktionen nicht klarkommt“.
Rüdiger Lilije wies auf die Rechtslage hin. Selbst wenn es mal Probleme im System gibt, liegt keine Rechtsverletzung der Verwaltung vor. Erst wenn alle Ratsmitglieder geschlossen für das System votieren und es nutzen, wäre ein Fehlen von Dokumenten eine Rechtsverletzung.
Wolfgang Hahnemann (SPD) gab zu bedenken, das grundsätzlich gilt, soviel wie möglich öffentlich zu machen. Deshalb hätte er gerne vor der Beschlußfassung festgelegt, wie im System gearbeitet wird.
Bürgermeister Hans-Hermann Hoff äußerte ebenfalls Bedenken. Die fehlenden Veröffentlichungen, wenn in einer Sitzung ein nichtöffentlicher TOP ist, „können nicht angehen“. Der Satz „Es besteht kein Anspruch der Bürgers…“, paßt zum Vorwurf der Beliebigkeit. Insofern sieht er Handlungsbedarf. Es müsse festgelegt werden „was reingestellt wird“ und was nicht.
Wilhelm Schröder (CDU) kritisierte, dass viel zu lange über Herrn Bollhorn gesprochen würde.
Und auch Dierk Pellnath (WSL) argumentierte in diese Richtung: „Wir haben im Samtgemeindeausschuß ausführlich über den Antrag gesprochen. Wir nehmen den Antrag zur Kenntnis.“
Text der Eingabe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Folge einer Anfrage an die Kommunalaufsicht im LK Uelzen erhielt ich nachstehende Aufklärung:
Gem. § 64 NKomVG sind die Sitzungen der Vertretung grds. öffentlich. Ausnahme bestehen bei Gründen des öffentliche WOllls oder berechtigten Interessen Einzelner. Hierbei sind jedoch strenge Maßstäbe anzulegen.
Die Öffentlichkeit der Ratssitzungen sind wichltiger Bestandteil des Demokratieprinzips, da auf diese Weise der Bürger die Kontrolle über die gewählte Vertretung ausüben kann.
Liegen die Voraussetzungen für den Ausschluss der Öffentlichkeit nicht vor, besteht ein schwerer Verhaltensmangel, der zur Folge hat, dass die in der nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse nichtig sind.
gez. Henning Wolk
Sie alle sind die von der Öffentlichkeit gewählten Vertreter, mit der Aufgabe das Demokratieprinzip durchzusetzen, zu gewährleisten und vielleicht das eine oder andere Mal auch zu gestalten.
Ein wichtiger/wirksamer Baustein hierfür ist das Rats- und Bürgerinformationssystem. Heißt es hier doch auf der Startseite:
Sie haben hier die Möglichkeit nach Vorlagen, Sitzungen, Niederschriften und Beschlüssen zu recherchieren. Des Weiteren können Sie sich über die Kalenderfunktion einen Überblick über die kommenden Termine verschaffen.
Noch aussagekräftiger und eindeutiger ist die Startseite desselben Systems für den Landkreis. Ich möchte Ihnen diese Einführung, die die Vorgaben der Niedersächsischen Kommunalverfassung mit Leben erfüllt, nicht vor enthalten:
Text aufgrund der Länge weggelassen, nachzulesen hier
Logischerweise erfordert ein solches System natürlich eine einheitliche Handhabung, die den formulierten Ansprüchen gerecht wird. Im LK ist das gegeben. In der Samtgemeinde Suderburg ist das nicht gegeben.
Von der Verwaltung der SG Suderburg, zu deren Aufgabe natürlich die administrative Handhabung dieses Systems gehört, ist gelegentlich in diesem Zusammenhang, sinngemäß, zu hören:
„Dies ist nur ein freiwilliger Service für die Bürgerinnen. Es besteht kein Rechtsanspruch und somit auch kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Tiefe der Informationen.“
Von dieser Aussage macht die SG-Verwaltung ausgiebig Gebrauch!
Das einzige, was in der Regel funktioniert, sind in diesem System die Veröffentlichungen der Einladungen. Alles andere wird offensichtlich ohne eindeutige Regeln gehandhabt.
Auffällig ist, das Vorlagen mal zugänglich sind und mal nicht. Anlagen und Anträge sind meistens nicht zugänglich.
Es gibt Protokolle, die nicht veröffentlicht werden. An anderer Stelle sind wiederum evtl. die Beschlüsse dieser nicht veröffentlichten Protokolle zugänglich.
Ein weiteres Ärgernis ist es, in manche Vorlagen praktisch keinen Inhalt hineinzuschreiben und stattdessen in der Vorlage auf Anlagen mit den Inhalten zu verweisen, die wiederum nicht veröffentlicht werden.
Durchgängig werden Protokolle von Sitzungen mit einem Nicht-öffentlichen Teil in Gänze nicht veröffentlicht. Selbst wenn, wie unlängst in Gerdau passiert, durch Änderung der Tagesordnung auf der Sitzung, gar kein Nicht-öffentlicher Teil stattgefunden hat.
Neuerdings ist die Recherche-Funktion in Bezug auf Vorlagen gravierend eingeschränkt worden. Es sind nur noch Vorlagen aus 2013 und rudimentär aus 2012 zugänglich.
Es kommt hier schon der Gedanke auf, das hier manipuliert wird. Alles Unangenehme wird einfach nicht veröffentlicht.
Meine Anregung und Bitte ist, dass der Samtgemeinderat, als „Vorgesetzter“ der Verwaltung Regelungen beschließt/vorgibt, die mit dem vorhandenen System, in Anlehnung an den Ansprüchen wie sie vom LK formuliert und praktiziert sind, gerecht wird.
Mit freundlichen GrüßenWerner Bollhorn