Biotonnenpflicht

„Gesetzliche Neuregelung schreibt eine Biotonne nicht zwingend vor“

Seit dem 1. Januar 2015 gilt bundesweit eine gesetzliche Neuregelung, nach der für jedes genutzte Haus und Grundstück neben mindestens einer Restmülltonne auch eine Biotonne vorgehalten werden muss. Trotz dieser Neureglung sind jedoch Ausnahmen möglich. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, sich von der Biotonnenpflicht befreien zu lassen. Darauf hat jetzt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Uelzen aufgrund zahlreicher Anrufe verunsicherter Bürgerinnen und Bürger hingewiesen.

Wer im Landkreis Uelzen bisher keine Biotonne besaß, muss aufgrund der gesetzlichen Neuregelung jetzt nicht zwingend eine beantragen“, so Andreas König, Kundenberater des Abfallwirtschaftsbetriebes (awb). Dies gilt grundsätzlich auch für Bürgerinnen und Bürger, die seit dem 1. Januar 2015 Besitzer einer Immobilie geworden sind. Dieser Personenkreis allerdings muss beim awb eine schriftliche Erklärung abgeben, dass die biologischen Abfälle auf dem heimischen Komposthaufen selbst kompostiert und keine Bioabfälle in die Restmülltonne gegeben werden. Das dafür notwendige Antragsformular kann beim Abfallwirtschaftsbetrieb, Wendlandstraße 8, 29525 Uelzen, angefordert oder auf der Internetseite www.awb.uelzen.de heruntergeladen werden.

Alle Haus- oder Grundstückseigentümer, die sich bereits in den vergangenen Jahren von der im Landkreis Uelzen seit Mitte der 90er Jahre geltenden Biotonnenpflicht haben befreien lassen, brauchen eine solche Erklärung dagegen nicht nochmals abzugeben.

Der awb macht jedoch darauf aufmerksam, dass sich selbst für diejenigen, die ihre Bioabfälle selbst kompostieren, eine kostengünstige Biotonne lohnt. „Viele biologische Abfälle sind für den heimischen Komposthaufen nur bedingt oder gar nicht geeignet“, erklärt dazu Andreas König.

Auch mit Blick auf die Abfallgebühren kann sich die Bestellung einer Biotonne lohnen. Wird nämlich im Gegenzug eine kleinere Restmülltonne bestellt, reduzieren sich die persönlichen Abfallgebühren, obwohl eine 120 l Biotonne zusätzlich genutzt werden kann.

Der Landkreis Uelzen war bundesweit Vorreiter in Sachen Biotonne und hatte diese einst unter dem Namen Komposttonne eingeführt. Im Jahr 2013 wurde die Tonne aufgrund der Erweiterung um Abfälle wie Speisereste in Biotonne umbenannt.

Der Abfall aus der Biotonne kann gleich mehrfach genutzt werden. So werden u.a. in einer Vergärungsanlage auf dem Gelände des Entsorgungszentrums Borg verwertbare Biogase gewonnen, die wiederum in Blockheizkraftwerken zu Strom und Wärme umgewandelt werden. Die Einnahmen daraus dienen der Gebührenstabilität der Abfallgebühren. Auch der Gärrest ist kein Abfallprodukt. Aus diesem Rest wird ein hochwertiger Qualitätskompost, für den der Abfallwirtschaftsbetrieb erst kürzlich eine Auszeichnung erhalten hat. Dieser Fertigkompost kann gegen eine geringe Gebühr beim awb erworben werden.“

In den Medien wurde vielfach auf die bundesweite Biotonnenpflicht ab dem 1. Januar 2015 hingewiesen. Viele Bürger im Landkreis Uelzen sind verunsichert und melden sich beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen (awb) um nähere Informationen zu bekommen.

Was ändert sich für die Bürger des Landkreises Uelzen?

Die Biotonnenpflicht besteht im Landkreis Uelzen bereits seit Mitte der 90er Jahre. Dem Grunde nach ändert sich für die Bürger nichts. Wer bisher keine Biotonne hatte, muss jetzt auch nicht zwingend eine beantragen. Obwohl es Sinn machen würde!

Abfallbetriebe anderer Landkreise hatten bisher noch keine Biotonne im Programm und müssen diese ab dem 1. Januar 2015 jedem Haushalt zur Verfügung stellen können.

Der Landkreis Uelzen war bundesweit ein Vorreiter in Sachen Biotonne und hat diese in den 90er Jahren unter dem Namen Komposttone eingeführt. Im Jahr 2013 wurde die vorhandene Tonne, aufgrund der Erweiterung um Abfälle wie Speisereste, in Biotonne umbenannt. Es handelt sich aber tatsächlich um dieselbe Tonne.

Kann man sich von der Biotonne befreien lassen?

Die Biotonnenpflicht ergibt sich aus dem Anschluss- und Benutzungszwang der bundesweit gültig ist. Das bedeutet jedes genutzte Haus und Grundstück muss mindestens eine Restmülltonne und eine Biotonne vorhalten. Nach wie vor kann man sich von der Biotonne jedoch befreien lassen. Hierzu erklärt man beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Uelzen (awb) schriftlich, dass man die biologischen Abfälle auf dem heimischen Komposthaufen selber kompostiert und keine Bioabfälle in die Restmülltonne gibt.

[toggle state=“open“ title=“Nicht alles eignet sich für die Eigenkompostierung“]

Diese Abfälle sollten besser in die Biotonne:

Speisereste ziehen Ungeziefer und Schädlinge wie Maden, Mäuse und Ratten an
Unkräuter verrotten nur optisch. Bringt man später das kompostierte Material im Garten wieder aus, verteilt man großflächig die intakten Samen
Eichenlaub und andere Laubarten verrotten schlecht und setzen Gerbsäure frei
Schalen von Südfrüchten sind oft chemisch behandelt
Zitrusfrüchte können den Kompost übersäuern und sind ebenfalls oft gespritzt
Eine 120 l Biotonne kostet im Monat nur 3,20 €!

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Warum sollte man trotzdem eine Biotonne nutzen?

Die Eigenkompostierung schließt die Nutzung der kostengünstigen Biotonne nicht automatisch aus. Im Gegenteil, beides ergänzt sich sogar sinnvoll und werden oft zusammen genutzt . Viele biologische Abfälle sind für den heimischen Komposthaufen nur bedingt oder gar nicht geeignet (siehe Kasten).

Auf den Komposthaufen kann man das Material aufbringen, welches man später im Garten auch wieder verteilen möchte.

Ein gezielt angelegter Komposthaufen ist effektiver und leichter zu handhaben.
Was passiert mit dem biologischen Abfällen?

Der Abfall aus der Biotonne kann gleich mehrfach genutzt werden. In einer Vergärungsanlage auf dem Entsorgungszentrum Borg werden verwertbare Biogase gewonnen. Dieses Gas wird in Blockheizkraftwerken zu Strom (s. Kasten) und Wärme umgewandelt. Die Einnahmen daraus dienen der Gebührenstabilität der Abfallgebühren. Der Gärrest ist aber keineswegs ein Abfallprodukt. Im Gegenteil, daraus wird ein hochwertiger Qualitätskompost mit dem RAL-Gütezeichen hergestellt. Aktuell hat der awb eine Auszeichnung in Form einer Urkunde für 20 Jahre RAL-Gütezeichen Kompost von der qualitätsüberwachenden Bundesgütegemeinschaft Kompost, mit Sitz in Köln erhalten. Diese Auszeichnung hat man mit Stolz entgegengenommen, zeigt es doch die gute und dauerhaft hochwertige Verwertung von Abfällen über zwei Jahrzehnte hinweg.

[toggle state=“open“ title=“Stromgewinnung 2014″]

Im Jahr 2014 wurden aus Bioabfällen rund 1,86 Mio. kWh Strom erzeugt.

Zum Vergleich: Ein 4-köpfiger Haushalt hat einen Jahresver-brauch von etwa 4.000 kWh!

Das kompostierte Material kann als Fertigkompost gegen eine geringe Gebühr erworben werden. Der Kompost wird durch Aufbringen auf Ackerflächen oder in Privatgärten der Natur wieder zugeführt. Dieser natürliche Kreislauf funktioniert schon seit Jahrmillionen. Die Natur macht es vor!

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Wie bekomme ich eine Biotonne?

Änderungen der Tonnengröße, sowie An- und Abmeldungen müssen schriftlich vom Grundstückseigentümer bzw. Hausverwalter beantragt werden. Dieses kann formlos erfolgen. Unter Angabe der gewünschten Tonnengröße (120 l oder 240 l) und Adresse ist eine zeitnahe Aufstellung möglich.

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