Die Ellerndorfer Wachholderheide, eine gut erhaltene, mit Wachholderbüschen durchsetzte Heidelandschaft in einem bewegten Gelände, mit den eingestreuten alten, solitären, tief beasteten Buchen, Eichen und Kiefern, ist eine Landschaft von Seltenheit, besonderer Eigenart und herausragender Schönheit. Dieses Juwel erhalten, pflegen und fördern will die Landschaftsschutzgebietsverordnung (LSG) „Ellerndorfer Wachholderheide“, die der Kreistag soeben beschlossen hat.
Nach Europarecht war es geboten, dieses charakteristische Gebiet zu einem geschützten Teil von Natur und Landschaft zu erklären und als besonderes Erhaltungsgebiet auszuweisen. Dies ist nun durch die unkomplizierte, übersichtliche Verordnung des Landkreises kurz, knapp und klar geschehen.
Durch die Bildung eines Arbeitskreises im Vorfeld, in dem die beteiligten Kreise wie Kommunen, Fa. Rheinmetall, Jäger- und Imkerschaft, Tourismus, Naturschutzverbände u.s.w. bei der Entwicklung der Verordnung vertreten waren, hatte das federführende Amt den Weg für einen problemlosen Ablauf des nachfolgenden Verwaltungsverfahrens geglättet.
Für einen Verwaltungsmenschen mit Genuss zu lesen war die Vorlage der Verwaltung, in der sorgfältig und sachgerecht alle eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Bedenken und Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Zufriedenheit aller abgearbeitet worden waren.
Nun zu den Inhalten. Verboten sind ganz allgemein alle Handlungen, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Konkrete Verbote, soweit von allgemeinem Interesse: Betreten des Geländes außerhalb der gekennzeichneten Wege. Natürlich ist auch das Befahren des Geländes und der Wege tabu, aber mit Krankenfahrstühlen dürfen die Wege befahren werden. Verboten ist die Errichtung baulicher Anlagen, ausnahmsweise frei z.B. Anlagen für die Imkerei. Hunde dürfen ganzjährig nur an kurzer Leine mitgeführt werden.
Im LSG verboten ist das Reiten (der im Süden verlaufende Reitweg liegt außerhalb des Gebietes) und das Anlegen von Geocaches (moderne Schatzsuche mithilfe von GPS und Internet). Organisierte Veranstaltungen dürfen ohne besondere Erlaubnis nicht durchgeführt werden, ebensowenig Schilder, Werbeeinrichtungen und -tafeln aufgestellt werden.
Schließlich wurde im Verfahren auch berücksichtigt, dass an der Westseite der K 32 der Radweg von Ellerndorf nach Brockhöfe geplant ist. Erfreulich: im Ausschuss für Planung und Straßenbau des Kreistages wurde am 28.10.2014 bekannt gegeben, dass dieser Radweg nunmehr schon für das Jahresbauprogramm 2015 angemeldet ist.
Fazit: Hoffen wir, dass die Landschaftsschutzgebietsverordnung „Ellerndorfer Wachholderheide“ dazu beiträgt, den ihr zugedachten Schutzzweck zu erfüllen zum Wohle unserer schönen Ellerndorfer Heide und der Menschen, die sich an ihr erfreuen.