Ausländische Fahrerlaubnisse haben länger Gültigkeit

Der Landkreis Uelzen hat vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) und der damit verbundenen Auswirkungen in einer Allgemeinverfügung geregelt, dass für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen entgegen der generellen gesetzlichen Regelungen nunmehr für zwölf Monate besteht.

Die Regelung gilt für Personen, die nicht in einem Staat der Europäischen Union ausgestellt wurde, und die ihren ordentlichen Wohnsitz in Niedersachsen nach dem 14. Oktober 2019 begründet haben. Die gewährte Fristverlängerung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen endet spätestens mit Ablauf des 1. April 2021 und ist für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültig.

Die vollständigen Regelungen der Allgemeinverfügung sind auf der Internetseite des Landkreises Uelzen unter der Adresse www.landkreis-uelzen unter dem Menüpunkten „Landkreis Uelzen, Politik, Verwaltung, Wirtschaft“ und dann unter „Bekanntmachungen“ einsehbar.

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