Veterinäramt ruft zu besonderer Hygiene auf
Anlässlich aktueller Ausbrüche von afrikanischer Schweinepest (ASP) in Litauen und Polen und einer möglichen Seuchenentwicklung fordert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Uelzen die Besitzer von Schweinen in Freiland- und Auslaufhaltungen zur strikten Einhaltung der Vorschriften der Schweinhaltungshygiene-Verordnung auf.
„Hygienemaßnahmen sind das Wichtigste, um eine Ausbreitung zu vermeiden“, so Dr. Jörg Pfeiffer, Leiter des Uelzener Kreisveterinäramtes. Das bedeute konkret: Die Ställe dürfen keine fremden Personen betreten. Außerdem müssen Mitarbeiter, Fahrzeuge und Gerätschaften desinfiziert werden. Weil sie den Erreger enthalten könnten, dürfen darüber hinaus auch keine Speisereste an die Schweine verfüttert werden.
Laut Dr. Pfeiffer sind sich nahezu alle Experten einig: Es sei nicht die Frage, ob die Afrikanische Schweinepest zu uns komme, sondern nur wann und in welchem Ausmaß. Fast alle Schweine, die an dem hoch ansteckenden Erreger erkrankten, würden auch daran sterben. „So etwas gab es in Europa schon seit vielen Jahren nicht mehr“, so Pfeiffer. Im Gegensatz dazu sei die klassische europäische Schweinepest weitaus weniger gefährlich.
Menschen allerdings, betont der Kreisveterinär, bräuchten vor dem Virus keine Angst zu haben. Es gebe kein gesundheitliches Risiko – weder durch Verzehr von infiziertem Schweinefleisch noch durch Kontakt mit infizierten Schweinen.
Auch das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat auf die Fälle von Afrikanischer Schweinepest in Osteuropa reagiert: Das Ministerium weist in diesem Zusammenhang darauf hin, insbesondere auf die „Schwarzwildsicherheit“ und die geschützte Lagerung von Futter und Einstreu zu achten. Tierhalter hätten sicherzustellen, dass Schweine in Auslaufhaltung beim Aufenthalt im Freien keinen Kontakt zu Schweinen anderer Betriebe oder zu Wildschweinen bekommen können und Futter und Einstreu vor Wildschweinen sicher geschützt gelagert werden. Vor diesem Hintergrund erinnert das Ministerium ebenfalls an das Verfütterungsverbot für Küchen- und Speiseabfälle.