(nt/ma) Die Tagesordnung der letzten Sitzung des Gerdauer Rates hatte neben den üblichen Tagesordnungspunkten drei TOP, die vom Rat beschlossen werden sollten.
Aber zunächst rückte unter TOP 3 „Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten“ ein brisantes Thema, das nicht nur in der Gemeinde Gerdau noch öfter diskutiert werden wird, in den Fokus – es geht um die sogenannte Y-Trasse der Deutschen Bahn. Bürgermeister Otto Schröder äußerte gegenüber den Anwesenden, auch einige Bürger waren gekommen, seine Sorge über den möglichen Verlauf der Trasse, wenn es zu einem Neubau käme. Hierzu wird es sicher noch viele Diskussionen geben – einen ersten Brief habe er bereits abgesendet!
Und eine gute Nachricht gab es ebenfalls – der Radweg von Gerdau nach Bargfeld wird gebaut! Ein Vermessungsteam war bereits vor Ort tätig.
Unter dem TOP 5 gab es u.a. eine Rücklagenerhöhung zu beschliessen, denn die Jahresrechnung 2010 war geprüft worden und lag nun vor. Das Votum der anwesenden Ratsmitglieder über die Zuführung des Überschusses aus diesem Jahr zu den Rücklagen verlief einstimmig, ebenso wie auch die dann folgenden beiden Tagesordnungspunkte – beide betrafen ein Teilstück des Krempelwegs in der Ortschaft Gerdau.
Eine öffentliche Nutzung dieses Straßenteils gebe es seit Jahren nicht mehr und so wäre es sinnvoll, diesen Teil des Weges einzuziehen und dem Anfragenden zum Kauf anzubieten.
Auch hier gab es, da sich die Ratsmitglieder im Vorfeld eingehend mit dieser Materie befasst und informiert hatten, keine Gegenstimmen und somit wurden die Vorlagen beschlossen.
Otto Schröder betonte noch einmal, dass bei Problemen und Unklarheiten in und um die Ortschaften das Gemeindebüro oder die jeweiligen Ratsvertreter gern angesprochen werden können.
„Auch hier gab es, da sich die Ratsmitglieder im Vorfeld eingehend mit dieser Materie befasst und informiert hatten…“
Tatsächlich?
Dabei drängen sich doch nur allein mit einer Ortsbesichtigung eine Unzahl von Fragen auf, jedoch aber anscheinend keinem einzigen Ratsmitglied!
Allein die Aussage „Ausschussvorsitzender Elvira Hentschke erläutert den Sachverhalt gemäß der Vorlage GER/2014/015. Sie weist auf die bestehende Verkehrssicherungspflicht und die ebenfalls zu betreibende Unterhaltungsarbeiten bei diesem unbefestigten Teil eines Wirtschaftsweges hin“, ist für sich genommen als Begründung schon ein starkes Stück.
Das im Entwidmungsverfahren befindliche Teilstück ist schon seit Jahren, vielleicht sogar seit Jahrzehnten nicht mehr öffentlich zugänglich. Der Weg ist gar nicht mehr erkennbar. Das Wegstück ist beidseitig mit einem Eisentor verschlossen. Zusätzlich ist der Zugang mit einem Elektrozaun versperrt.
Ganz nebenbei hätte man natürlich sofort erkennen können, dass der als Abstimmungsgrundlage überlassene Lageplan nicht stimmt und anscheinend manipuliert ist. Fast natürlich für die Gerdauer Verwaltung trägt er kein Datum oder sonstige allgemeine Angaben. Es fehlen vorhandene Gebäude, die auf gültigen offiziellen Karten des Katasteramts sehr wohl eingetragen sind.
Der Krempelweg macht seinem Namen alle Ehre. In seinem Seitenrand lagern Unmengen von Steinen oder Teer-Aufbruch. Ohne Vermessung lässt sich unzweifelhaft feststellen, dass sich hier jemand den gemeindeeigenen Randstreifen angeeignet und zur persönlichen Nutzung gleich eingezäunt hat. Inklusive dem Verlauf des Abwasserkanals. In seiner Verlängerung in die Wiese ist, trotz teilweiser Überwucherung, unschwer zu erkennen, dass hier eine private Müllkippe besteht.
Gerdauer Ratsmitglieder arbeiten zur Zeit aktiv im Arbeitskreis FFH-Gebiet Mittleres Gerdautal mit. Es fällt ihnen nicht auf, dass dieser Weg Grenze oder sogar Bestandteil dieses Gebietes ist.
Allein der vorhandene Baumbestand dürfte, nur als Brennholz verkauft, für den Käufer den Kaufpreis von etwas über 2.000,- € übersteigen. Mit der widerrechtlichen Nutzung in den vergangenen Jahren oder sogar Jahrzehnten ist durch die gesparte Pacht allen Bürgern der Kaufpreis sicher schon einmal gestohlen worden.
Ganz verwunderlich ist, dass der Rat den Wegverkauf beschlossen hat, aber nicht den neben dem Weg verlaufenden Graben mit einbezogen hat. Vergessen haben, kann er es nicht. Der Interessent hatte hierfür ja ausdrücklich sein Interesse unter Nennung des Flurstücks bekundet. Der benannte Graben ist, vermutlich sogar bis Groß Süstedt im Gemeindebesitz.
Vielleicht wird der Graben ja gar nicht mehr benötigt? Dann ist, als Rad- und Fußweg, der Weg gar keine Sackgasse! Mit dem Grabengrundstück ließe sich ohne weiteren Erwerb ein wunderbarer, sicher 2 m breiter Wanderweg, unter Einbeziehung der neuen Brücke, für die Gerdauer und ihre Gäste anlegen.
Noch ist die Entwidmung nicht gültig! Wenn Einsprüche aus der Bevölkerung oder von den Ratsmitgliedern kommen, lässt sich alles noch revidieren.