Zurück, Marsch, Marsch!

Die Angst der Suderburger SPD vor den Fragen der Suderburger Bürger

Nicht nur im Samtgemeinderat sondern auch im Rat der Gemeinde Suderburg hat die SPD-Gemeinderatsfraktion eine massive Einschränkung des Bürgerfragerechts in öffentlichen Rats- und Fachausschußsitzungen beantragt: Fragen sollen nur noch an die Verwaltung gestellt werden und nur zu vorbereiteten Tagesordnungspunkten.

Gegenwärtig kann in der Einwohnerfragestunde jede Einwohnerin und jeder Einwohner zu Beratungsgegenständen der Sitzung, aber  a u c h  zu anderen Angelegenheiten in der Gemeinde Fragen stellen, gerichtet nicht nur an die Verwaltung (Gemeindedirektor oder Vertreter), sondern insbesondere  a u c h  an einzelne Ratsmitglieder, Fraktionen oder Gruppen (direktes oder erweitertes Fragerecht).

Das ist gut so. Die Ratsmitglieder sind nicht für fünf Jahre gewählt worden, um in der Zwischenzeit zu machen, was sie wollen, sondern sie sind permanent verpflichtet, den Bürgern gegenüber Rechenschaft abzulegen, erst recht, wenn sie vom Bürger gefragt werden. Und es geht um die Beteiligung der Bürger am kommunalen Geschehen durch offene Kommunikation mit den von ihnen gewählten Ratsvertretern.

Und deswegen müssen sich die Gewählten Fragen gefallen lassen wie zum Beispiel
– wann im Tannrähmsring endlich die Straßen fertiggestellt werden oder warum nicht, oder
– warum in der Burgstraße keine Tempo-30-Regelung eingeführt werden kann, wohl aber in ganz Hösseringen.

Auch dann, wenn diese Themen nicht auf der Tagesordnung der Sitzung stehen! So steht es im Gesetz, Paragraf 61 Abs. 1 NKomVG, anders als die SPD es will. Auch einer vorherigen Ankündigung oder Vorbereitung bedarf es nicht (spontane Fragen).

Weiterhin müssen die Bürger einen Abgeordneten persönlich fragen können, zum Beispiel
– warum der SPD-Abgeordnete Drögemüller zum wiederholten Male Schöffe werden will und
– warum er es für richtig hält, dabei andere – außerparteiliche – Bürger zu verdrängen oder
– wer von den beiden Ratsmitgliedern der SPD, Herr Drögemüller oder Herr Mietzner, denn nun wirklich Mitglied im Verwaltungsausschuß ist und nach dem Sinn dieses dubiosen Rollentausches (D. ist für den VA benannt, aber M. tritt in der Sitzung ständig auf).

Das sind Fragen, die natürlich der Gemeindedirektor  n i c h t  beantworten kann.

So ist der SPD das direkte Fragerecht der Bürger ein Dorn im Auge. Die Begründung des SPD-Antrages für das Frageverbot ist falsch (siehe oben) und fadenscheinig:
Das Verbot der direkten Frage von Bürgern soll dem „Schutz der Abgeordneten“ dienen?

Wirklich hanebüchen: wer als gewählter Abgeordneter öffentlich politisch auftritt, muß sich gefallen lassen, daß sein Verhalten auch öffentlich hinterfragt wird.

Mißbrauch des Fragerechts? Ausgeschlossen: niemand braucht antworten, der/die Fragende hat keinen Anspruch auf Antwort. Unvorbereitete Fragen? Kein Problem, dann wird die Antwort einfach vertagt, bis sauber recherchiert wurde. Soweit die SPD schlechtes Benehmen des fragenden Bürgers befürchtet: kein Problem für einen souveränen Vorsitzenden. Er hat das Hausrecht in der Sitzung und muß auch damit fertig werden, wenn z. B. der Abgeordnete Mietzner in der Samtgemeinderatssitzung zur Schöffenliste dem Kollegen Pellnath zuruft: „Halt die Klappe!“

Was also ist der wahre Hintergrund für den SPD-Antrag: peinliche Fragen, wie oben, an Abgeordnete von vornherein auszuschließen? Angst um die Fraktionsdisziplin?

Was ist nur in die Suderburger SPD gefahren? Sind ihr die Bürger lästig? Wollen sie sich selbst und bei Erfolg mit dem Antrag auch die anderen Ratsmitglieder entmündigen, wollen sie sich aus der Rechenschaftspflicht stehlen? Bürgerfreundlichkeit sieht anders aus!

Diagnose: Rückfall in die demokratische Steinzeit der lebenden Fossilien. Vielleicht hat die SPD inzwischen selbst gespürt, dass sie sich verrannt hat. Zum gleichlautenden Antrag im Samtgemeinderat jedenfalls heißt es jetzt, er sei zunächst „zur Überarbeitung“ zurückgezogen, was immer das heißt. Mal sehen, was die SPD-Fraktion im Gemeinderat will.

In Suderburg muß man es aber nicht gleich wieder so machen, wie es der SPD-Abgeordnete Drögemüller aus dem Kreistag mitbringt: dort hat er zusammen mit seinen Parteigenossen und gemeinsam mit der CDU die Einführung des direkten Fragerechts der Bürger verhindert.

DER SPIEGEL 38/2013 S. 30 schrieb zum SPD-Kanzlerkandidaten Steinbrück: „Zu Hause ist er in einer ältlichen Männerwelt, die dem Willen der Bürger zur Partizipation wenig abgewinnen kann.“ Paßt gut auf den SPD-Sanierungsfall Suderburg.

Götz Schimmack
Unabhängig. Mitglied im Gemeinderat Suderburg

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2 Kommentare

  1. Schimmack Antworten

    Fehlerkorrektur:
    Die gesetzliche Regelung, wonach in der Einwohnerfragestunde die
    Bürger nicht nur Fragen zu den Beratungsgegenständen der betr.
    Sitzung, sondern Fragen auch zu „anderen Angelegenheiten der
    Kommune“ stellen können, befindet sich in Paragraf 62 Abs. 1 des
    Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und nicht – wie
    oben in der Kolumne versehentlich falsch angegeben – in Paragraf
    61 Abs. 1 NKomVG.

  2. Schimmack Antworten

    In meiner Kolumne vom 28.8.2013 in DIE ZEITUNG vom 5.9.2013 mit dem Titel „Schluß mit der Geheimniskrämerei, Teil II“ hatte ich begründete Zweifel angemeldet, ob die Suderburger SPD glaubhaft für mehr Transparenz eintreten kann. Es ging dort um die vollständige Veröffentlichung der Tagesordnungen auch von nichtöffentlichen Sitzungen.
    Der hier kommentierte Antrag der SPD auf Einführung eines teilweise Frageverbotes für Bürger bestätigt, daß die Suderburger SPD nun wirklich nicht die richtige Adresse ist gegen Politikverdruß und für mehr Transparenz.

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