Wer beerbt Bürgermeister Otto Schröder?

Nach seiner Ankündigung, zum 15. Juli 2014 vom Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Gerdau zurückzutreten, herrscht Rätselraten um seine Nachfolge.

Alles lief bisher auf Stefan Kleuker zu. Der ist nach verschiedenen Meinungen aus politischen Kreisen jedoch „verbrannt“, weil er als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters (früher: stellvertr. Gemeindedirektor) seine Gemeinde im Streit um die „Worth“ verklagt hat. Als eine weitere Kandidatin galt Gerdaus stellvertretende Bürgermeisterin Elvira Hentschke – die soll nach Aussagen eines Ratsmitgliedes jedoch abgewunken haben.

Darauf zog die Gerdauer CDU Volker Schulz aus dem Hut, der als CDU-Neuling erst seit November 2011 im Rat sitzt und dort bisher wenig aufgefallen ist. In einem Bericht der Lokalpresse (Mai 2014) wollte er sich zur Kandidatur nicht näher oder eindeutig äußern.

Laut RiS findet nun am 15.7.2014 eine Gemeinderatssitzung statt, bei der auf dem TOP 7 ein neuer Bürgermeister gewählt werden soll. Vorlage des Gerdauer Verwaltungsausschusses zur Ratssitzung

[toggle state=“open“ title=“Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters sowie Klärung des Umfangs der Aufgabenwahrnehmung – Sachverhalt:“]

Bürgermeister Otto Schröder hat schriftlich erklärt, dass er mit Ablauf des 15.07.2014 von seinem Amt als Bürgermeister der Gemeinde Gerdau zurücktritt. Gemäß § 105 Abs. 1 Satz 1 NKomVG ist somit aus der Mitte des Rates eine neue Bürgermeisterin bzw. ein neuer Bürgermeister für die Dauer der restlichen Wahlperiode zu wählen.

Vorschlagsberechtigt ist mit Rücksicht auf die Anrechnung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters bei der Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss (§ 75 Abs. 1 Satz 2 NKomVG) nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.

Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister ist ehrenamtlich tätig. Sie oder er führt den Vorsitz im Rat (§ 105 Abs. 2 NKomVG) und im Verwaltungsausschuss (§ 74 Abs. 1 Satz 3 NKomVG).

Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters erfolgt nach § 67 NKomVG. Danach wird grundsätzlich schriftlich gewählt. Ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn dem niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handzeichen gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder (mindestens 6) gestimmt hat. Falls dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht wird, findet ein zweiter Wahlgang statt. In einem zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters unter der Leitung der 1. stellv. Bürgermeisterin vorzunehmen.

Zudem kann der Rat bei einem Wechsel im Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sowie auf Antrag der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters für die Dauer der restlichen Wahlperiode beschließen, dass der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister nur die im § 106 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 NKomVG genannten Aufgaben obliegen. In diesem Fall müsste der Rat zugleich bestimmen, wem die übrigen Aufgaben übertragen werden.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Rat der Gemeinde Gerdau wählt Frau/Herrn …………… mit Wirkung vom 16.07.2014 zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Gemeinde Gerdau.
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Demnach sind nur CDU und SPD vorschlagsberechtigt und als Kanditaten/Kandidatin kämen in Frage:
Für die CDU: Stefan Kleuker, Burkhard Krüger, Annegret Contermann, Elvira Hentschke, Otto Schröder, Volker Schulz und Torsten Suderburg.
Für die SPD: Wolfgang Hahnemann, Werner Meumann und Helmut Witte
Für die GRÜNEN: Manuela Arndt

Spannend: Zukünftige Geschäftsverteilung

Vor der Wahl des Bürgermeisters muss über eine Anregung abgestimmt werden, die Fritz Kaune eingebracht hat. Dabei geht es im Klartext darum, dass zukünftig die Aufgaben des Gemeindedirektors von der Samtgemeindeverwaltung wahrgenommen werden sollten.

Otto Schröder hatte das Amt des Gemeindedirektors (und damit die Kompetenz und Aufwandsentschädigungen) nach seiner Wahl zum Bürgermeister nach Gerdau zurückgeholt – die anfallenden Arbeiten aber regelmäßig per Amtshilfeersuchen von der Samtgemeindeverwaltung ausführen lassen. Ein „Spielchen“ was vielfach für Ärger sorgte…

Die Beschlußvorlage der Gerdauer Verwaltung zum Antrag ist eindeutig: sie lehnt ihn (aufgrund guter Erfahrungen…) ab. Alles soll so weiterlaufen wie bisher.

Der neue Samtgemeindebürgermeister Thomas Schulz wird bei diesem „Spielchen“ wohl nicht mitmachen. Während des Wahlkampfes hat er durchklingen lassen, dass die Arbeit dort erledigt werden muß, wo die Kompetenz steckt. Entweder – oder…

Hier der Text zur Kaune-Anregung im Wortlaut
[toggle state=“open“ title=“Anregung des Herrn Friedrich Kaune gemäß § 34 NKomVG; hier: Zukünftige Geschäftsverteilung“]

Sachverhalt:
Herr Kaune unterbreitet dem Rat der Gemeinde Gerdau gemäß § 34 NKomVG folgende Anregung:
Es sollte im Zuge der Neuwahl eines Bürgermeisters durch den Rat der Gemeinde Gerdau zugleich auch beschlossen werden, dass sich der Aufgabenbereich des Bürgermeisters zukünftig auf die in § 106 Abs. 1 Nr. 1 – 4 NKomVG genannten Fälle beschränkt – und die übrigen Aufgaben entweder vom Samtgemeindebürgermeister, dessen allgemeinen Vertreter oder von einem anderen Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde Suderburg wahrgenommen werden.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat der Gemeinde Gerdau vor, der Anregung des Herrn Kaune nicht zu folgen. Aufgrund der guten Erfahrungen in der Vergangenheit wird die bisherige bürgernahe Form der gleichzeitigen Ausübung der Gemeindedirektorfunktion durch den Bürgermeister – wie auch im NKomVG vorgesehen – beibehalten.
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Termin:

Ratssitzung mit Bürgermeisterwahl
am 15. Juli 2014 um 20 Uhr im Gasthaus Wellmann, Gerdau

Hingehen!

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4 Kommentare

  1. WB Antworten

    20 Jahre Bürgermeister, mehr als 30 Jahre im Gemeinderat!
    Auf die vielen und langen Lobes-Reden lohnt es gespannt zu sein!

  2. ap Autor des BeitragsAntworten

    Danke für den Hinweis Italiano, es ist jetzt im Text ergänzt.

  3. Italiano Antworten

    Hallo „Die Zeitung“,

    so ist es nicht ganz richtig. Selbstverständlich ist auch die Ratsfrau Manuela Arndt als Mitglied der Gruppe SPD/Grüne wählbar und kann natürlich auch Bürgermeisterin werden.
    Die Rechte von Gruppen und Fraktionen sind zu 100 % identisch! Lediglich die Bezeichnung ist jeweils unterschiedlich, wie Fraktionssprecher = Gruppensprecher.

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