Vogelgrippe: Landkreis bittet Geflügelhalter um erhöhte Aufmerksamkeit

Angesichts der sich aktuell zunehmend ausbreitenden Geflügelpest bittet das Veterinäramt des Landkreises Uelzen Geflügelhalter, dringend die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen gemäß der Geflügelpest-Verordnung einzuhalten.

Von zentraler Bedeutung sei in diesem Zusammenhang, den Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen wirksam zu unterbinden. Darunter falle unter anderem die Verwendung von stallspezifischer Schutzkleidung, die wildvogelsichere Fütterung, keine Verwendung von Oberflächenwasser sowie die wildvogelsichere Lagerung von Einstreu und Futter. Bei erhöhten Tierverlusten oder deutlichem Rückgang der Legeleistung beziehungsweise bei einer Gewichtszunahme der Tiere müssen laut Veterinäramt Abklärungsuntersuchungen durch den Hoftierarzt erfolgen. Eine freiwillige Aufstallung im Stall oder in einer geschützten Voliere befürwortet das Veterinäramt ausdrücklich.

Die Gefahr der Einschleppung in Hausgeflügelbestände wird in einer aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts als hoch eingeschätzt. Vor diesem Hintergrund wurde eine Risikobewertung durchgeführt, um eine mögliche Aufstallpflicht für Hausgeflügel zu prüfen. Für den Landkreis Uelzen wird diese zunächst nicht umgesetzt, bei einer Veränderung der Seuchenlage kann es jedoch zu einer risikoorientierten Aufstallpflicht entlang von Gewässern oder im gesamten Landkreisgebiet kommen.

Nachweise werden aktuell insbesondere entlang der Küstenregionen der Nord- und Ostsee beobachtet, wo zahlreiche verendete Wasservögel aufgefunden werden. Die Tiere stammen als Zugvögel aus Regionen, in denen das Virus nachgewiesen wurde. Bisher wurden fast 150 Wildvögel (in erster Linie Wasservögel) positiv auf die hochpathogene Form der Geflügelpest getestet. Auch Aas fressende Wildvögel (z.B. Bussarde, Seeadler, Eulen) können sich über die Nahrungsaufnahme infizieren und so zu einer Kontamination der Umwelt in ihrem Bewegungsradius beitragen. Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und seit November 2020 auch Niedersachsen (Cuxhaven, Wesermarsch) sind betroffen. Im Landkreis Uelzen wurden bisher keine Verdachtsfälle gemeldet. Bei entsprechenden Verdachtsfällen bittet das Veterinäramt Bürgerinnen und Bürger, aufgefundene tote Wasservögel und Aas fressende Vögel zu melden.

Ausbrüche der Seuche in diversen Geflügelbeständen wurden neben Kleinsthaltungen in Schleswig-Holstein auch aus dem geflügelstarken Nachbarland Niederlande gemeldet.

Umfangreiche Informationen sowie Merkblätter zur Unterbindung des Eintrags können im Internet unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de abgerufen werden.

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