Störerhaftung: WLAN zum Kaffee

Keine Ausreden mehr bei der Ablehnung des freien WLAN. Am Mittwochmorgen einigte sich die Große Koalition auf den Wegfall der Störerhaftung auch für private Anbietend geeinigt.

 „Ich begrüße ausdrücklich die Entscheidung der Bundesregierung. Nun ist der Weg frei für ein Netz von offenen WLAN-Hotspots“, so die Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann.

Auch in unserer Region gibt es Bestrebungen z.B. von Freifunkenden oder Unternehmen, freies WLAN anzubieten. In der Vergangenheit wurde diese Ansinnen – z.B. von Verwaltungen, an deren Gebäuden die Technik angebracht werden sollte – mit dem Hinweis auf mögliche haftungsrechtliche Risiken abgelehnt.

Die heutige Entscheidung wird vielerorts neue Angebote von öffentlichen, privaten und nebengewerblichen Anbietenden (wie Café-Betreiber) bringen, die nun nicht mehr eine Vorschaltseite benötigen oder mit einer Passwortsperre sichern müssen. „WLAN im Café wird bald auch bei uns selbstverständlich sein. Bedenken von gesetzlicher Seite dürften dann nicht mehr im Weg stehen. Für unsere Region eine riesiger Gewinn.“, betonte Lühmann.

In der ersten Juniwoche werden die Änderungen zum Telemediengesetz (TMG) im Deutschen Bundestag beschließen. Das Gesetz könnte dann im Herbst in Kraft treten.

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