SPD/Grüne Gerdau: „SO geht es nicht!“ – Unverzügliche Einberufung des VA’s

Die Gruppe SPD/Grüne des Gemeinderates Gerdau reagiert entschlossen: Nach dem umfänglich begründeten Berufungsantrag der Anlieger „In der Worth“, vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ist Eile auch geboten.

Das Ziel: Die Gemeinde Gerdau soll dem Berufungsverfahren beitreten. Deshalb beantragte die Gruppe am 12. September 2013 die unverzügliche Einberufung des Verwaltungsausschusses (VA) und des Rates der Gemeinde Gerdau. Unverzüglich, weil höchste Eile geboten ist, denn bis zum 26. September müßte dem Gericht der Beitritt zum Verfahren vorliegen.

Die Reaktion von Bürgermeister Otto Schröder: Einberufung einer VA-Sitzung – am 25. September, und damit natürlich viel zu spät…

„Taktiken“ dieser Art sind in Gerdau nicht unbekannt. Schon im eigentlichen Verfahren wurden dem Gericht Unterlagen nicht oder verspätet übermittelt. Und auch jetzt, im Vorfeld der Entscheidung, ob das Berufungsverfahren zugelassen wird, entfacht das Verschleppungstempo Otto Schröders keine Begeisterungsstürme bei den Beteiligten. Muß es ja auch nicht. Aber eine der Wichtigkeit entsprechende Vorgehensweise in dieser Angelegenheit wäre schon angebracht. Schließlich geht es um die Interessen der Bürger – und Schröder ist als Bürgermeister dem Allgemeinwohl verpflichtet. Und ein Beitritt der Gemeinde zum Verfahren würde der Berufung noch mehr Gewicht verleihen.

Wolfgang Hahnemann (SPD) kritisiert dazu für die Gruppe: Die Beigeladenen (Anlieger) haben am 22. August einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg gestellt. Diesen Antrag, mit allen Berufungsbegründungen, hat auch die Gemeindeverwaltung bekommen. Mit einem Schreiben vom 7. September an den Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinde Gerdau (Otto Schröder) habe ich die Unterlagen angefordert und bis gestern noch nicht erhalten – obwohl die Eile in der Sache bekannt ist. Jetzt wurde der Termin zur VA-Sitzung bekanntgegeben. Der ist natürlich viel zu spät und eine öffentliche Ratssitzung vor Fristablauf wird damit völlig unmöglich gemacht.
Außerdem fordert Hahnemann zur Herausgabe umfangreicher Daten und Belege auf. Diese wurden bisher nicht oder nur teilweise herausgegeben.

Wolfgang Hahnemann hat sich nun an die Kommunalaufsicht gewandt und bereits kurzfristig Antwort bekommen: sie prüft die Angelegenheit.

Pikant: Geprüft wird gleichzeitig, ob Bürgermeister Otto Schröder die Gemeinde Gerdau in der Sache überhaupt vertreten kann, denn die Berufungsbegründungen weisen auf Fehlverhalten, Unterlassungen und Gesetzesverstöße hin.

Auch pikant: Wird dem Bürgermeister (und Gemeindedirektor) die Vertretung entzogen, steht die Gemeinde Gerdau ohne Verwaltung da! Denn auch Schröders offizieller Vertreter, Stefan Kleuker, ist als Kläger des Prozesses befangen.

Was dann?

Und eine Frage gäbe es noch…

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