Richtervorbehalt bei Blutentnahme entfällt

Bundesjustizminister Heiko Maas hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der den Richtervorbehalt bei der Anordnung von Blutentnahme bei Verkehrsstraftaten abschafft. Zukünftig kann der Staatsanwalt entscheiden. Ist dieser nicht erreichbar, können die Polizeibeamten die Anordnung treffen. Die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kirsten Lühmann, begrüßt den Vorschlag. „Sowohl für die Polizeibeamten als auch für durch eine Blutentnahme Betroffene bedeutet das eine deutliche Entlastung. Gleichzeitig werden die Rechte der Betroffenen gewahrt.“

Bislang muss beim Verdacht auf eine Verkehrsstraftat, die unter dem Einfluss von Alkohol begangen worden sein könnte, nach einer Atemalkoholkontrolle durch die Polizei erst ein Richter benachrichtigt werden, der schlussendlich die Genehmigung zur Blutentnahme gibt. Da bei einer Trunkenheitsfahrt die Blutprobe für das folgende Verfahren zwingend erforderlich ist, erfolgt die Freigabe durch den Richter zwangsläufig.

„Durch die überfällige Neuregelung kommt es sowohl zu einer deutlichen zeitlichen Entlastung der Polizei als auch der verdächtigten Person“, erklärt Lühmann. Der bislang langwierige Prozess könne künftig deutlich effizienter gestaltet werden. „Blut muss in den betroffenen Fällen sowieso entnommen werden. Die neue Regelung wird beiden Seiten viel Zeit sparen.“

Der weitere Rechtsweg ändert sich durch das verkürzte Verfahren nicht. „Die Betroffenen büßen keinerlei Rechte ein, sie können sich wie jetzt bereits auch schon, im Nachhinein vor Gericht gegen eine Verwertung der Testergebnisse wehren. Dafür ist der Wegfall des Zwischenschritts unerheblich“, erläutert die verkehrspolitische Sprecherin.

„Diese Verfahrensverkürzung ist aufgrund der besonderen Umstände allerdings nur für Verkehrsstraftaten sinnvoll. Deshalb beschränkt sich der Entwurf der Bundesregierung auch auf eben diese Sachverhalte. Die Neuregelung wird nicht auf Straftaten insgesamt ausgeweitet. Ob eine Blutentnahme in solchen Fällen notwendig ist, wird durch die Umstände bestimmt und ist somit eine Ermessensentscheidung.“ Diese müsse auch weiterhin zwingend durch einen Richter getroffen werden, so Lühmann.

Ab März wird der Bundestag sich mit dem vorgeschlagenen Gesetz befassen, eine endgültige Zustimmung durch das deutsche Parlament ist zurzeit für Mai geplant. Zuvor war der Entwurf am 10. Februar bereits auch Thema im Bundesrat.

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