Radfahrer auf die Kreisstraße in der OD K9 Suderburg

Wiederherstellung der Kombi-Nutzung Radweg+Bürgersteig an der K9-Ortsdurchfahrt Suderburg

Mit meinem Antrag verfolge ich als Kreistagsabgeordneter das Ziel, daß wir gemeinsam, Gemeinde- und Kreispolitiker mit unserer Verwaltung es schaffen, die ursprüngliche Doppelnutzung von Bürgersteig und Radweg wieder herzustellen. Über Jahrzehnte wurde mit der Benutzungspflicht dieser sichere Zustand gefordert. Über Jahrzehnte hat dieses in der Praxis weder die Sicherheit von Radfahrern noch Fußgängern gefährdet bzw. geschadet, sondern vielmehr nachhaltig gewährt.

Daher müssen Gemeinden und Landkreise in enger Zusammenarbeit sich dafür einsetzen, daß die zu treffenden Entscheidungen vor Aufhebung des Benutzungsrechtes einer peniblen Einzelfallprüfung unterzogen werden. Dann ist auch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises und die Polizei in der Lage, rechtlich abgesichert solche Unsinnigkeiten der Aufhebung einer jahrelang problemlos gewährten Kombi-Nutzung, wie sie an der Bahnhofstraße in Suderburg mit dem getrennt voneinander gebauten Rad- und Fußweg sowie mit dem Ausbau des Kombi-Fuß-Radweges während der Baumaßnahme K 9 vom Ortseingang B 4 bis zur Einmündung Bahnhofstraße in Suderburg erfolgt sind, rechtmäßig zu verhindern.

Alfred Meyer (UWG)

Hier der Antrag im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Schild,

die heutige Verkehrsdurchsage, nämlich die erneute Sperrung der B4 zwischen Kreisel und Breitenhees, hat mich veranlaßt, endlich den Antrag auf Rücknahme Ihrer Entscheidung „Radfahrer auf die Kreisstraße in der OD K 9 Suderburg“ zu stellen.

Begründung:

1. Der Landkreis Uelzen hat beim seinerzeitigen Ausbau der K 9 OD Suderburg Bahnhofstraße der Gemeinde Suderburg zur Auflage gemacht, daß sie ab dem Grundstück Bahnhofstraße 24 – Dr. Lieff – Richtung Bahnhof einen Fuß- und Radweg, getrennt voneinander, bauen mußte.

2. Beim Ausbau der K9 OD Suderburg – Hauptstraße in den letzten Jahren wurde dieses ebenfalls vom Landkreis gefordert. Deshalb mußte die Gemeinde Suderburg von an den bisherigen Bürgersteig angrenzenden Grundstücken Flächen ankaufen und Zäune abreißen, damit die Breite für den Kombi-Rad-Fußweg gegeben war.

3. Die Punkte 1 + 2 wurden u.a. sowohl mit der besonderen Bedeutung als Verbindungs- und Umleitungsstrecke der K9 OD Suderburg zwischen B4 und B 71 sowie mit dem zu Schulanfangs- und -endzeiten von GS, OBS und Hochschule stark frequentierten Fußgänger-Verkehr begründet. Daran hat sich bis heute nichts geändert !

4. Vielmehr bestätigen die Sperrungen der B 4 in den letzten Wochen, ob vom Kreisel in Richtung Holdenstedt oder Breitenhees, diese Tatsache. Umleitungen von LKW‘ s, die bei Sperrung in Richtung Breitenhees wieder auf die B 4 oder B 191 wollen oder umgekehrt, werden am Kreisel über Suderburg/Unterlüß bzw. über Unterlüß/Suderburg zum Kreisel umgeleitet. Entsprechend wird über Suderburg in Richtung B 71 bzw. Uelzen bei Sperrung in Richtung Holdenstedt vom Kreisel umgeleitet. Dieses hat sich gerade in den letzten Wochen erneut bestätigt.

5. Selbst gesetzliche Vorgaben oder höchstrichterliche Entscheidungen, lassen in bestimmten verkehrsmäßigen Gefahren-Situationen in der Praxis vor Ort, wo es um die Sicherheit des Menschen auch als Radfahrer geht, Ausnahmen zu. Und diese Gefahren-Situation in der Praxis vor Ort ist mit der K 9 OD Suderburg gegeben!

Aus diesem Grund stelle ich hiermit den Antrag über die Gemeinde Suderburg mit Durchschrift an den Einsatzbereich Verkehr bei der Polizeiinspektion LGIDANIUE, Herrn PHK Andreas Dobslaw, für die K9 OD Suderburg -aus den vorgenannten Gründen die getroffene Entscheidung, nämlich Radfahrer auf die Straße, kurzfristig zum Schulbeginn! Einschulungs-Beginn 2.8.2016 wieder aufzuheben!

Mit freundlichen Gruß

Alfred Meyer

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