Kreisverwaltung richtet neues „Amt für Teilhabe“ ein

Beim Landkreis Uelzen gibt es ab Montag, 3. August 2020, ein neues zusätzliches Fachamt – das „Amt für Teilhabe“. Hintergrund für die aktuelle verwaltungsinterne Umstrukturierung ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, die den Schutz vor Benachteiligung und die volle und wirksame Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft vorsieht.

Zur Umsetzung dieser Prinzipien wurde durch den Bundesgesetzgeber das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz: Bundesteilhabegesetz (BTHG) verabschiedet, das in mehreren Reformstufen viele Verbesserungen für die Betroffenen vorsieht.

Ein Teilbereich des BTHG betrifft das Leistungsrecht der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Ein Leitgedanke hierbei ist, dass Betroffene nicht mehr verschiedene Leistungsträger wie zum Beispiel Sozialamt, Jugendamt, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit oder Unfall- und Krankenkasse aufsuchen müssen, sondern gebündelte Leistungen „aus einer Hand“ erbracht werden.

Diesem Leitgedanken folgt auch der Landkreis Uelzen durch die Bündelung der Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und führt die bisher im Jugendamt und Sozialamt erbrachten Eingliederungshilfen nach dem SGB VIII, SGB IX und SGB XII im Amt für Teilhabe zusammen.

Das neue „Amt für Teilhabe“ der Uelzener Kreisverwaltung ist also künftig Anlaufstelle für alle Leistungsbegehren der Eingliederungshilfe.

Das Fachamt verfügt über
23 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter und wird geleitet durch
Sandra Rinklin,
die zuvor als stellvertretende Sozialamtsleiterin
beim Landkreis Uelzen tätig war.

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