Kooperation zwischen Unternehmen und Feuerwehr

Um die Kooperation zwischen Unternehmen und Freiwilliger Feuerwehr geht es am Dienstag, 24. März 2015, im Rahmen des nächsten „UnternehmerFrühstücks“, zu dem Landrat Dr. Heiko Blume alle Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Landkreis Uelzen einlädt.

Zunächst wird Regierungsbrandmeister Dieter Ruschenbusch das Thema unter dem Motto „Freiwillige Feuerwehr – Einsatz im Spannungsfeld der Interessen von Arbeitgebern und Gesellschaft im Zuge des demografischen Wandels in der Region“ beleuchten. Anschließend berichtet Hartmut Sroka, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Handel und Logistik am Campus Suderburg der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, über den Plan, die besonderen Umstände freiwilliger Feuerwehrleute in Unternehmen herauszuarbeiten.

„Treten Sie dazu beim ,UnternehmerFrühstück‘ in den Dialog mit den Verantwortlichen der Feuerwehr, der Hochschule und der Verwaltung. Nehmen Sie die Gelegenheit zum Austausch mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern zu diesem und zu anderen Themen wahr. Es sind noch einige Plätze frei“, so Landrat Dr. Blume.

Anmeldungen mit Angabe des Vor- und Nachnamens sowie des Unternehmens senden Interessierte bitte bis spätestens Freitag, 20. März, an die E-Mail-Adresse wifoe@landkreis-uelzen.de.

Zahlreiche zum Teil spektakuläre Brände in Unternehmen haben die Feuerwehren im Landkreis Uelzen in hohem Maße beansprucht. Wie wichtig die gute Kooperation zwischen Unternehmen und Freiwilliger Feuerwehr ist, zeigt sich immer wieder.

Von Leitungs- und Verantwortungsträgern in Politik, Wirtschaft und Verwaltung wird gemeinhin gesellschaftliche und soziale Verantwortung gefordert. Tatsächlich können jedoch die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die ehrenamtlich Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr leisten, kollidieren. Dann nämlich, wenn diese während der Arbeitszeit Lehrgänge besuchen oder die Helfer den Schreibtisch, die Werkbank oder die Baustelle verlassen müssen, weil sie zu einem Einsatz gerufen werden.

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können nicht ohne weiteres den plötzlichen Ausfall eines Mitarbeiters kompensieren. Auf der anderen Seite steht aber die Verpflichtung der Gesellschaft, in Notlagen schnell zu helfen – besonders in Katastrophenfällen. Dies kann nur gelingen, wenn alle ihren Teil dazu beitragen – die Ehrenamtlichen, die Kommunen und die Arbeitgeber.

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