Inzidenz-Ampel steht für den Landkreis Uelzen auf Rot

(Stand 11.11.2020, 13.30 Uhr) Nachdem gestern 15 Neuinfektionen bekannt wurden, hat der Landkreis Uelzen die Grenze von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) überschritten. Das Land Niedersachsen weist den Landkreis Uelzen damit seit heute als „rote“ Region aus – mit einem Inzidenzwert von 60,6. „Rot“ steht in der Inzidenz-Ampel für ein „sehr starkes bis eskalierendes Infektionsgeschehen“.

Es gelten damit ab sofort im gesamten Landkreis Uelzen die strengeren Regelungen der niedersächsischen Corona-Verordnung:

Maskenpflicht auch unter freiem Himmel

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht mehr nur in öffentlichen Gebäuden, im Handel, in Bus oder Zug oder bei Veranstaltungen, sondern auch unter freiem Himmel an Orten, wo Menschen enger oder länger als nur vorübergehend zusammenkommen. Diese Orte sind vom Gesundheitsamt festzulegen. Dies hat das Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg mit heutiger Allgemeinverfügung, in der diese Orte aufgeführt sind, getan. Maskenpflicht gilt danach in folgenden Bereichen:

  • In der Hansestadt Uelzen die Veerßer Straße in gesamter Breite von der Rathauskreuzung bis zur Einmündung Turmstraße
  • In der Hansestadt Uelzen die Gudesstraße in gesamter Breite von der Rathauskreuzung bis zur Einmündung Rademacherstraße
  • In der Hansestadt Uelzen die Lüneburger Straße in gesamter Breite bis zur Einmündung Doktorenstraße
  • In der Hansestadt Uelzen die Bahnhofstraße auf der gesamten Länge der Fußgängerzone
  • In der Hansestadt Uelzen die Hannemannsche Twiete von der Lüneburger Straße bis zur Achterstraße

Zur zeitlichen Beschränkung der sog. Maskenpflicht: Vorgenannte Örtlichkeiten gelten nur für die Zeiten, in denen der Wochenmarkt stattfindet, als Örtlichkeiten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen auf engem Raum aufhalten oder sich nicht nur vorübergehend aufhalten. Der Wochenmarkt findet regelmäßig mittwochs und sonnabends von 7 bis 14 Uhr statt.

Die gesamte Allgemeinverfügung ist unter

https://www.landkreis-uelzen.de/desktopdefault.aspx/tabid-984/1495_read-10449/

abrufbar.

Die Regelungen treten ab Donnerstag, 12. November 2020, in Kraft. Die insoweit maßgebliche Niedersächsische Corona-Verordnung legt fest, dass sie gelten, sobald und solange die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung bei 50 oder mehr Fällen je 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen liegt und dies von dem für Gesundheit zuständigen Niedersächsischem Ministerium auf der Internetseite

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Inzidenz-Ampel/

bekannt gegeben worden ist.

Maskenpflicht während des Unterrichts

In der aktuellen Corona-Verordnung des Landes ist zudem hinsichtlich des Eintretens des Überschreitens der 50-Inzidenz die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Unterrichts für den Sekundarbereich I und II festgelegt.

Mindestabstand einhalten

Unverändert gilt an jedem Ort: Abstand halten! Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen gilt im eigenen Garten ebenso wie im öffentlichen Park oder am Arbeitsplatz. Von dieser Regelung ausgenommen sind nur enge Angehörige.

Über die Inzidenz-Ampel des Landes Niedersachsen

Eine Karte auf den Seiten des Landes Niedersachsen zeigt jeweils den aktuellen Stand:

www.niedersachsen.de/Coronavirus/Inzidenz-Ampel. Die in der Corona-Verordnung für bestimmte Inzidenzen vorgesehenen Regelungen gelten grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf diesen Seiten und gelten solange fort, bis ein Unterschreiten der Inzidenz von 35 bzw. 50 ebenfalls dort veröffentlicht ist. Auf der gleichen Seite finden sich auch weitere Informationen, die erläutern, welche Regeln für welche „Ampelphase“ gelten.

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