Gerdau: Jetzt geht’s um die Wurst… (äh.. Worth)

Die Straße „In der Worth“ in Gerdau hieß ursprünglich wohl mal Heinrich-Hilmer-Straße und führte zwischen zwei landwirtschaftlich genutzten Höfen durch.
1837 baute dann mit Genehmigung der Gemeinde einer der Landwirte eine Scheune mitten auf den damaligen Weg. Er verpflichtete sich im Gegenzug dazu, das der Weg/die Straße nun über seinen Hof führte.
Von 1969 existiert auch eine Karteikarte des Straßenbestandsverzeichnis in der Verwaltung, auf der der (neue Verlauf) derStraße erfaßt ist. Eine Liegenschaftskarte gibt es dabei nicht.
Zum 31 Dezember des Jahres 1983 verdonnerte die Landesregierung die Gemeinden in Niedersachsen dazu, eine Liste mit allen Gemeindestraßen in einem Straßenbestandsverzeichnis aufzulisten und zu veröffentlichen. Der Grund: die Verwaltungsgerichte waren es leid, ständig streitige Verfahren durchzuführen, wem welcher Weg gehört und ob er richtig gewidmet ist oder nicht… etc.
Nach dieser Frist galten alle im Verzeichnis aufgeführten Straßen und Wege als rechtmäßig gewidmet.
Die Straße, um die es geht und die nun „In der Worth“ hieß, wurde 1983 in das Verzeichnis aufgenommen, ist also gewidmet.
Aber halt… nun ging der Streit erst los.
Ende des 20. Jahrhunderts wurde erst die eine, später die andere Hofstelle rechts- und linksseits der Worth an Kleukers verkauft. Danach wurde es unübersichtlich.
Sowohl sein Vater, als auch Stefan Kleuker bemühten sich um eine Entwidmung der Worth. Dem Vater wurde der Wunsch vom Gemeinderat noch verwehrt. Stefan Kleuker – Mitglied und stellv. Bürgermeister im Rat der Gemeinde Gerdau – hatte 2011 mehr Erfolg. Der Rat beschloß die Widmung einzuziehen.
Das wiederum brachte die betroffenen Anlieger auf den Plan, die sich verständlicherweise ihre Zufahrt nicht wegnehmen lassen wollten.
Letztendlich kam es zu einem Prozess vorm Verwaltungsgericht in Lüneburg. Kläger war Stefan Kleuker, Beklagte die Gemeinde. Der Kläger verlangte die Entwidmung. Und er bekam Recht…
Der Richter stützte sein Urteil allerdings nicht auf die Streifragen um die recht- oder unrechtmäßige Widmung (die Gemeinde hatte nämlich 1983 vergessen, das neue Straßenbestandsverzeichnis im amtlichen Mitteilungsblatt zu veröffentlichen und es nur öffentlich ausgehängt!)
Er fand weitere Formfehler der Gemeinde im Bestandsverzeichnis, (fehlende ordnungsgemäße Karten, fehlende Maße usw.) die er für so wichtig hielt, dass er die Widmung für nichtig hielt.
Nun erhält die Gemeinde die Quittung für fehlerhafte oder schlampige Arbeit. Die nutzt das Ratsmitglied Kleuker, verklagt seine Gemeinde und die Gemeinde verliert. Den Nachteil müssen (mal wieder) die Bürger tragen?
Aber die wehren sich. Und ihnen zur Seite stehen die Gruppe SPD und Grüne, die per Eilantrag eine Ratssitzung einberufen hat, um darüber abzustimmen, ob die Gemeinde gegen das Urteil in Revision gehen soll.
Die Gemeinde ist gespalten und der Schritt ist auch nicht ungefährlich: Stellt das übergeordnete Gericht in einem zweiten Verfahren die Form der Widmung in Frage und erkennt sie aufgrund fehlender Veröffentlichung als nicht rechtswirksam an, beträfe das alle Straßen in der Samtgemeinde Suderburg, für die die 1983er Regelung gilt. Die Art der Veröffentlichung war nämlich samtgemeindeweit gleich.
Das kann dann teuer werden, denn damit sind dort sämliche, von der Gemeinde in Rechnung gestellten Anliegerkosten, zu Unrecht berechnet worden und könnten vom Bürger zurückgefordert werden. (Das macht allein für Gerdau weit über 200.000 Euro aus!)
Geht die Gemeinde nicht in Revision, werden das dann wohl die Anlieger tun, denn sie haben als Beigeordnete das gleiche Recht.

Der Termin der Ratssitzung:
18. Juli 2013, 20.00 Uhr
im Gasthaus Köllmann, Bargfeld

H I N G E H E N, denn das wird spannend!!!DZ0303.indd

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4 Kommentare

  1. WB Antworten

    Ach ja. Etwas war da ja noch.
    Natürlich haben sich die CDU-Ratsvertreter in der Ratssitzung, wie fast schon nicht anders zu erwarten war, gegen eine Revision/Berufung ausgesprochen.
    Selbst die seitens der SPD/Grünen vorgebrachte Tatsache, neben vielen anderen Punkten, dass es in Barnsen 2 mal und in Bohlsen 1 mal die absolut gleiche Konstellation gibt (öffentlich gewidmete Straße auf privatem Grund) und somit der Fall von grundsätzlicher Bedeutung gegeben ist, konnte nicht zu einer Entscheidung führen, hier endlich durch eine Berufung ein für alle Mal für Rechtssicherheit und klare Verhältnisse zu sorgen.
    Sind das wirklich unser aller Vertreter, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet haben?

  2. WB Antworten

    Hier die komplette NDR Reportage zum hören und sehen:

    http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/heide/strassenstreit103.html

    Lügen und verdrehen von Fakten hat bei Herrn Kleuker anscheinend Methode!
    Darf ja auch keiner wissen und kann sich ja auch niemand vorstellen, dass es möglich ist, dass ein Bürger, der einen Antrag an die Gemeinde stellt, diesen dann einfach, als Mitglied der Verwaltung, selbst bearbeitet. Ist doch auch das Beste. Wer weiß schon wirklich, wenn nicht er, worum es wirklich geht.

    Gerdauer Landrecht in Vollendung!

    Wer hier wohl noch alles mitspielt?
    Entweder sind Akten nicht vorhanden, nicht mehr auffindbar oder selbst dem abgetauchten Samtgemeindebürgermeister gehen plötzlich die entscheidenden Akten verloren.

    Aber wie sagt man so schön, Lügen haben kurze Beine.

  3. WB Antworten

    Zur Info für interessierte:

    Heute, am 18.7 werden auf NDR 1 ab 17:00 UhrInterviews mit Wolfgang Hahnemann, Stefan kleuker und Wernwer Bollhorn zur Problematik der Straße In der Worth zu hören sein. Weitere Informationen mit Bildern und Filmen werden auf die NDR 1 Homepage eingestellt.

  4. Niels Tümmler Antworten

    Da die gewählten Vertreter ja dazu verpflichtet sind, Schaden von der Kommune abzuwenden oder, wenn er schon nicht zu verhindern ist, diesen so klein wie möglich zu halten, kann es ja nur eine Entscheidung zur Revision geben. Diese „Kröte“ wird dann auch die Mehrheitsfraktion(in der lt.Herrn Kleuker die Entscheidungen vor jeglicher Ratssitzung gefällt werden – Aussage auf einer Ratssitzung in Gerdau…) schlucken müssen und ihren eigenen Mitstreiter überstimmen, damit dieser , vor Jahrzehnten durch Unachtsamkeit/Nachlässigkeit/Pfusch oder was auch immer, Fehler sich nicht als äußerst kostspielig für die Gemeinden und somit alle Bürger herausstellt. Der Hals ist in der Schlinge, ob sie sich selbst den Stuhl wegtreten, entscheiden die Herrschaften jetzt!
    Nun muss sich zeigen, wieviel Gewissen vorhanden ist, oder ob die eigenen Belange näher sind, als die der Gemeinde!

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