Es stinkt zum Himmel . . .

Seit mehreren Jahren müssen Bürger und Bürgerinnen in Groß Süstedt und Gerdau (vor allem im oberen Teil des Ortes) mit Gestank aus der Biogasanlage leben. Seit geraumer Zeit tritt eine neue intensive Geruchsnote auf, vermutlich durch Gülle.

Man fragt sich, wie konnte der Landkreis eine solche Anlage, die noch erweitert wurde, so nahe an Wohngebieten und der Gerdau genehmigen.

Aber muss nicht für solche Bauprojekte auch das gemeindliche Einvernehmen des Rates der Gemeinde Gerdau vorliegen? Ja, muss es! Das hat es offensichtlich auch.

Kam dieses Einvernehmen vom gesamten Rat oder vom Bürgermeister allein? Dieser kann ja z.B. auch einem Bau bis 1.000m² alleinige Zustimmung erteilen.

Gab es das Einvernehmen auch für den Bau der Gülle- und Gärbehälter in Groß Süstedt?

Werden Bürger informiert? FEHLANZEIGE!

Keiner erfährt etwas von solchen Vorgängen, nichts wird öffentlich gemacht.
Hier wurde nicht zum Wohle der Bevölkerung entschieden, deren Lebensqualität massive Einschränkungen erfährt.
Die vergangenen Bürgermeister tangierte es nicht, wohnen sie doch weit genug entfernt von dieser Anlage, der aktuelle im weniger belasteten Teil des Ortes.

Bürgernahe Ratsarbeit sieht anders aus. Und diese dürfen wir wohl auch die nächsten Jahre nicht erwarten, wenn sich die Mehrheitsverhältnisse im Rat nicht endlich einmal ändern.

B. Albert
(im Namen vieler verärgerter Bürger und Bürgerinnen)
 


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Ein Kommentar

  1. Werner Bollhorn Antworten

    Wir von der FWG wissen, dass es in Gerdau oft genug zum Himmel stinkt.
    Dabei werden bisher unsere Bürgerinnen und Bürger völlig allein gelassen. Die Einen streichen den Gewinn ein, die Anderen dürfen den Gestank ertragen. Die CDU möchte offensichtlich das es so bleibt. Selbst eingereichte Unterschriftenlisten lösen keinerlei Aktivität aus. Na ja nicht ganz: „Wenn die nicht auch wenigstens einen Vertreter zur Ausschusssitzung schicken, meinen die das wohl selbst nicht Ernst“. Das war es.

    Wir von der FWG möchten das ändern. Das geht nur mit veränderten Mehrheiten.

    Wer das gemeindliche Einvernehmen erteilt darf hinterher die Menschen auch nicht allein lassen, wenn etwas aus dem Ruder läuft.
    Hier ist es zunächst völlig egal ob die Genehmigung unberechtigter Weise von einer Einzelperson im stillen Kämmerlein ausgesprochen wurde oder vom Rat. Der Rat bleibt in der Verantwortung. Wir wollen die Verantwortung des Rates wahrnehmen.
    Die TA-Luft bietet vielfältige Möglichkeiten. Die Gemeinde kann (muss!?) bei solch gravierenden Missständen die notwendigen Gutachten finanzieren. Nicht die BürgerInnen! Bei tatsächlich festgestellten Überschreitungen der Normen muss der Verursacher für die Kosten aufkommen. Die Gemeinde wäre wieder komplett entlastet. Die Gemeinde überwacht die Einhaltung der festgelegten Maßnahmen.
    „Weggerochen“ hat bisher immer nur die CDU. Ob das mit ihren rund 70 % landwirtschaftlich geprägten Ratsmitgliedern und jetzt aufgestellten Kandidaten zu tun hat?

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