Der Landkreis nimmt Stellung: Tierhaltung in Suderburg

Auf unsere acht Fragen an das Kreisveterinäramt in Uelzen, und dem Bericht (Von Ämtern, Bauern und ganz armem Vieh…) zum Tod eines Kalbes und den Zuständen in der Tierhaltung bei einem Nebenerwerbslandwirt in Suderburg (am Freitag den 6. September 2013), erhielten wir heute ausführliche Antworten über die Pressestelle des Landkreis Uelzen:

Frage 1)
Der Nebenerwerbslandwirt hat das inzwischen verendete Kalb abends im Frontlader auf den Hof geholt und auf den Hof verbracht. Ist Ihnen bekannt, dass das Tier dort dann noch zwei Tage halbtot gelegen hat, teilweise in sengender Hitze unter einer Plastikplane, damit es nicht gesehen werden kann?

Antwort:
Dass das Tier unter einer Plane gelegen haben soll, ist dem Veterinäramt nicht bekannt. Nach einer entsprechenden Anzeige bei der Polizei wurde das Veterinäramt am 13.07.2013 um 21 Uhr durch die Polizei informiert. Das Veterinäramt vereinbarte daraufhin mit der Polizei, durch die Polizei vor Ort eine Kontrolle durchzuführen. Um 22 Uhr kam der Rückruf der Polizei, dass das Tier geborgen und in den Stall verbracht wurde, um es dort tierärztlich zu versorgen.

Frage 2)
Ist es richtig, dass der Amtstierarzt das Tier dort noch besichtigt und untersucht hat?

Antwort:
Das Tier wurde nach seiner Bergung nicht amtstierärztlich untersucht, da das Tier geborgen und in den Stall verbracht wurde, um es dort tierärztlich zu versorgen. Nach Verendung des Tieres wurde die Kuh amtlich seziert, um die Todesursache zu klären.

Frage 3)
Ist es richtig, dass das Tier nicht eingeschläfert wurde, weil der Nebenerwerbslandwirt dafür die Kosten nicht übernehmen wollte/konnte?

Antwort:
Siehe Antwort 1. Das Tier ist während der Vorbereitung der Tötung verendet.

Frage 4)
Welche Maßnahmen und Konsequenzen zum Schutz der übrigen Herde hat Ihr Amt nach diesem Vorfall ergriffen?

Antwort:
Nach Vorliegen des genannten Sektions-Ergebnisses wurde die Haltung am 07.08.2013 durch das Veterinäramt kontrolliert. In diesem Zusammenhang wurde für ein krankes Tier eine tierärztliche Behandlung angeordnet und durchgeführt. Aufgrund des Sektionsbefundes des verendeten Tieres wurde der Sachverhalt am 09.08.2013 an die Staatsanwaltschaft Lüneburg wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz abgegeben. Das Veterinäramt hat daraufhin die Bestandsauflösung bis Ende Oktober 2013 angeordnet, um weitere tierschutzrechtliche Vorfälle zu verhüten. Der Tierhalter wird der Anordnung nach eigenen Angaben Folge leisten.

Frage 5)
Ist Ihnen/Ihrem Amt der derzeitige Zustand der Weideflächen bekannt?

Antwort:
Ja.

Frage 6)
Ist Ihnen/Ihrem Amt der Stall und sein Zustand, in dem die Kuh jetzt steht, bekannt?

Antwort:
Der Stall ist dem Veterinäramt bekannt und wurde, da er nur einen Teil des Witterungsschutzes für die Tiere darstellte, nicht beanstandet. Zusätzlich existiert(e) ein überdachter Fangwagen vor dem Stall.

Frage 7)
Ist Ihnen/Ihrem Amt bekannt, dass die Kuh dort steht?

Antwort:
Nein.

Frage 8)
Was werden Sie/Ihr Amt nach dieser E-Mail unternehmen?

Antwort:
Am 07.09.2013 wurde erneut eine amtliche Kontrolle durchgeführt. Die Form der Anbindehaltung war tierschutzrechtlich zu beanstanden. Es wurde deshalb angeordnet, das Tier nicht mehr im Fressgitter, sondern gemeinsam mit dem Kalb im Stall zu halten. Die Kuh war mit ausreichendem Raufutter (Heu und Gras) sowie Wasser versorgt. Der Stall war eingestreut. Der Ernährungszustand war mäßig, jedoch aufgrund der Tatsache, dass das Tier ein Kalb zu versorgen hatte, nicht zu beanstanden.

Nachtrag vom 12.9.2013

„Nachdem mich das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt soeben in Kenntnis gesetzt hat, kann ich in obiger Angelegenheit mitteilen, dass der entsprechende Tierbestand bereits gestern aufgelöst worden ist.
Die insgesamt sechs Rinder und zwei Kälber wurden gestern durch ein Vieh-Vermarktungsunternehmen abtransportiert und werden jetzt entsprechend weitervermarktet.

Martin Theine
Pressesprecher“

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4 Kommentare

  1. ap Antworten

    Aus den Antworten des Veterinäramtes ergaben sich für die Redaktion drei weitere Fragen, die die Pressestelle des Landkreises soeben wie folgt beantwortete:
    Frage1)
    Wie lautet der Sektionsbefund des verendeten Kalbes (Vorfall vom 13.07.2013)

    Antwort:
    Zu derartigen Detailfragen wird der Landkreis keine Stellung nehmen, da deren Beantwortung nicht von öffentlichem Interesse ist. Fest steht, dass der Sektionsbefund für das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Anlass war, diesbezüglich von einem tierschutzrechtlichen Verstoß durch den Tierhalter auszugehen und den Sachverhalt deshalb an die Staatsanwaltschaft zwecks entsprechender Ermittlungen abzugeben.

    Frage2)
    Warum erfolgt die Auflösung der Herde nicht sofort oder zeitnah, sondern erst bis Ende Oktober?

    Antwort:
    Die Kontrolle am 07.08.2013 führte zu dem Ergebnis, dass bis auf ein Rind, welches tierärztlich behandelt wurde, alle Tiere in mäßigem (altersensprechend und somit akzeptabel) bis gutem Ernährungs- und Pflegezustand waren. Heu und Stroh für die Tiere waren vorhanden, Kraftfutter ebenfalls. Da die Haltungsbedingungen zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht zu beanstanden waren (Witterungsschutz, Futter, Wasser, Einstreu), und der sumpfige Teil der Wiese abgetrennt war, wurde die Frist auf Ende Oktober gesetzt. Die Fristsetzung wurde im Rahmen der Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns getroffen, so dass dem Tierhalter eine angemessene Zeitspanne eingeräumt wird, seinen Bestand selbstständig auflösen zu können.

    Frage3)
    Wird die Herde bis zur Auflösung weiterhin regelmäßig vom Amt überprüft, und wenn, in welchen Abständen?

    Antwort:
    Ja, etwa im 2-Wochen-Rhytmus.

  2. CDU-Beobachter Antworten

    Großes Fragezeichen.
    Wieso berichtet eigentlich die AZ nicht über diesen Skandal?

  3. WB Antworten

    Wenn man all das liest, erst recht zusammen mit dem alten AZ-Artikel mit seinen Kommentaren, kommen von ganz allein Gedanken, die zum Eigenschutz lieber nicht niedergeschrieben werden.
    Es sollte jedem bewusst sein, dass dieselben Amtspersonen maßgeblich auch bei der Genehmigung von Massen-Tierhaltungsanlagen beteiligt sind. Natürlich sind diese Amtspersonen dann auch zuständig für die Überwachung. Wovon bloß?
    Ob da wohl ein Zusammenhang besteht, zwischen dem Selbstverständnis der Behörden und der zunehmenden Zahl der aufgedeckten Greueltaten bei Massentier-Haltung und Tiertransport?

  4. Adler Antworten

    Schon im März 2012 lagen gleich drei tote Rinder verhungert, verdurstet, erfroren auf einem Anhänger dieses „Landwirtes“.
    Bericht und Kommentare dazu bei Google: Veterinäramt ermittelt – „Suderburg-az-online.de“. Diverse tierseuchen- und tierschutzrechtliche Verstöße waren festgestellt worden. Ein kluger Kommentar lautete: „…muß das Veterinäramt sehr, sehr regelmäßig kontrollieren, sonst ist es zukünftig mitschuldig! (Denn ändern wird sich da wohl nix…)
    Wie man sieht, dem war nichts hinzuzufügen. Z.B. die Schrottgegenstände auf der Weide mit Verletzungsgefahr für die Tiere sollten beseitigt werden; nichts geschah, liegen immer noch unverändert dort (s. Foto). Zur Todesursache damals habe das Veterinäramt eine Sektion angeordnet. Nach fünf Wochen eine dürre Meldung des Landkreises in der AZ: Ergebnis liegt noch nicht vor. Motto im Übrigen: alles wird gut. Das war’s bis heute, Fall unter den Tisch gekehrt, die alten Seile halten.
    Aber am 1.8.2012 konnte das Veterinäramt Geburtstag feiern: 10 Jahre Tierschutz im Grundgesetz, Tierschutz als Staatsziel, Tierschutz mit Verfassungsrang!
    Längst war dieser Kunde dem Amt bekannt, aber dennoch: jetzt im Juli wieder ein totes Tier nach tagelangem Dahinsiechen, im August ein krankes Tier, im September: ein Tier aus Haut und Knochen, vorsorglich bereits im Stall, für den worst case, unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Man lernt ja dazu.
    Ergebnis der Sektionsbefunde: das Amt schweigt. Es ist etwas faul im Kreise Uelzen … und wenn Rinder gehalten werden, nur um Prämien zu kassieren.

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