Bürgerstiftung erhält Zustiftung für kranke Kinder

Bürgerstiftung Lina KnappmannEine außergewöhnlich hohe Spende hat die Bürgerstiftung für den Landkreis Uelzen erhalten. Der namhafte Betrag stammt von Lina Knappmann aus Bad Bevensen. Der rüstigen 88jährigen Dame ist es ein besonderes Anliegen, kranken Kindern zu helfen. Dies aus persönlichem Erleben. Sie ist sich sicher, dass ihr bereits verstorbener Mann Walter Knappmann die Zuwendung in die Stiftung unterstützt hätte. „Trotz des medizinischen Fortschritts gibt es immer noch kranke Kinder, die hilfsbedürftig sind. Diesen möchte ich mit der Zustiftung ein wenig in solch schweren Zeiten helfen“, so Lina Knappmann. Das Ehepaar Knappmann war im Jahr 1992 von Orsoy nach Bad Bevensen gezogen, um hier seinen Lebensabend zu verbringen.

Landrat Dr. Heiko Blume dankte als Vorsitzender des Vorstandes der Bürgerstiftung Lina Knappmann herzlich für ihr großes Engagement zugunsten notleidender Kinder. Im Rahmen eines persönlichen Besuchs überbrachte er einen Blumenstrauß als kleines Dankeschön für die große Hilfe, die Dank der großzügigen Zuwendung künftig möglich wird. „Die Bürgerstiftung wird dem Wunsch der Spenderin selbstverständlich nachkommen, die Erträge aus dieser Zustiftung werden kranken Kindern und deren Eltern zur Verfügung gestellt“, so Blume.

Die Bürgerstiftung für den Landkreis Uelzen wurde im Jahre 2006 errichtet. Der Landkreis Uelzen und die Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg haben die Stiftung seinerzeit mit einem Anfangskapital von 3,1 Millionen Euro gegründet. Die Erträge dieser Stiftung dürfen nur im Landkreis Uelzen verwendet werden für kulturelle, soziale, sportliche sowie weitere wohltätige und gemeinnützige Zwecke. Wie alle Bürgerstiftungen hat auch diese Bürgerstiftung sich zum Ziel gesetzt, um so genannte Zustiftungen – d. h. Verstärkungen des Stiftungsvermögens durch die Bürger – zu werben und damit die Erträge zu steigern. Zustiftungen an die Bürgerstiftung sind in beliebiger Höhe möglich.

Dabei haben die Bürgerinnen und Bürger verschiedene Möglichkeiten. Erstens: Wenn sie keinen besonderen Zweck für ihre Zuwendung bestimmen, wird der Vorstand über die Verteilung der auf ihre Zustiftung fallenden Erträge entscheiden – selbstverständlich in den Grenzen der steuerlichen Gemeinnützigkeit. Zweitens können Spender ihre Zustiftung auch für die eine der folgenden Einrichtungen einsetzen: Museumsdorf Hösseringen, Musikschule für Kreis und Stadt Uelzen, Bücherbus oder Museum Schloss Holdenstedt. Drittens können besonders spendable Zustifter, die 50.000 Euro oder mehr stiften, neue Teilfonds errichten und damit weitere Zweckbestimmungen ermöglichen.

Von dieser dritten Möglichkeit hat Lina Knappmann Gebrauch gemacht. Das gestiftete Kapital wird in einem Teilfonds mit ihrem Namen geführt: „Stiftungsfonds Lina und Walter Knappmann“. Die Erträge gehen dauerhaft ausschließlich an hilfsbedürftige bzw. kranke Kinder. „Dass der Teilfonds unseren Namen trägt, freut mich. So haben wir mit unserer Zustiftung nicht nur Gutes von Bestand geleistet, auch unser Name bleibt so dauerhaft in guter Erinnerung“, freut sich Lina Knappmann über den eingeschlagenen Weg, Gutes für die Allgemeinheit zu tun, für Kinder in Not.

Alle Erträge werden ,vor Ort’ im Landkreis Uelzen verwendet. Die Zustifterinnen und Zustifter können so selbst beobachten, wie ihre Zustiftung Gutes bewirkt – dauerhaft und zielgerichtet“, so Landrat Dr. Heiko Blume.

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