Bürgerinformation zur 2,2 Mio Finanzhilfe des Landes

Das Land Niedersachsen stellt rd. 2.2 Mio. EUR zum Schuldenabbau in AussichtFidi

Warum wird diese Finanzhilfe gewährt ?

Kontinuierlich gestiegene Aufwendungen in nahezu allen Aufgabenbereichen sowie verringerte Einnahmen haben dazu geführt, dass die Samtgemeinde Suderburg und die Gemeinden Suderburg sowie Eimke ihre Konten zum Teil erheblich überziehen mussten. Jeden Tag, jede Woche und jeden einzelnen Monat sind hierfür noch heute die entsprechenden Bankzinsen zu zahlen. Geld, das besser für andere Zwecke verwendet werden sollte. Die Finanzhilfe des Landes ermöglicht es nun, die Fehlbeträge abzubauen und die Überziehungszinsen anderweitig zu verwenden.

Wofür ist die Finanzhilfe vorgesehen ?

Die Finanzhilfe verfolgt ausschließlich das Ziel, die kurzfristigen Liquiditätsschulden unserer Kommunen aufgrund unabweisbarer Liquiditätsengpässe in längst vergangenen Jahren abzubauen. Es geht also dabei nicht um den Abbau langfristiger Kredite, die zum Teil für durchgeführte Investitionen aufgenommen werden mussten.
Investitionen wurden deshalb in den letzten Jahren auf absolut notwendige Projekte beschränkt, die zudem mit einer hohen Förderung versehen und damit größtenteils fremdfinanziert wurden: Sanierungen der beiden Turnhallen in Suderburg und Gerdau, die Sanierung der Grundschule Gerdau, die Feuerwehren, der Straßenbau in Böddenstedt/Holthusen II, Hösseringen und Suderburg sowie der Radwegebau in Suderburg und Hösseringen.

Samtgemeindebürgermeister Friedhelm Schulz hat es sich bereits zu Beginn seiner Amtszeit zum Ziel gesetzt, die dauerhaft nicht tragbaren Liquiditätsschulden so schnell und so weit wie möglich abzubauen. Dabei wurde er von sehr vielen Ratsmitgliedern sowie von seiner Verwaltung unterstützt. Mit Hilfe von Finanzzuweisungen des Landes Niedersachsen für die Jahre 2007 – 2010 und einer sehr sparsamen Haushaltsführung konnte die Kontoüberziehung bereits bis heute auf rd. 2,9 Mio. EUR verringert – somit halbiert werden.

Um nun noch die verbliebenen Liquiditätsschulden (rd. 2.9 Mio. EUR) abzubauen, wäre – ohne die angebotene Finanzhilfe des Landes – nochmals ein langer Zeitraum notwendig. Gemeinsam haben sich alle Beteiligten deshalb auf den Weg gemacht, die Restschulden im Rahmen des so genannten Zukunftsvertrages durch einen Entschuldungsantrag kurzfristig abzubauen. Dem Antrag wurde bekanntlich aus verschiedenen Gründen nicht stattgegeben.

Bereits 2007 hat die Samtgemeinde Suderburg einen Bedarfszuweisungsantrag an das Innenministerium des Landes Niedersachsen gerichtet, mit dem ebenfalls eine Restentschuldung unserer Kommunen erreicht werden sollte. Leider konnte aber auch diesem Antrag zunächst nicht entsprochen werden., da es dem Land seinerzeit an dem dafür notwendigen Geld – und allen Beteiligten an konkreten Einsparvorschlägen mangelte, mit denen die Liquidität in der Samtgemeinde dauerhaft hätte erreicht werden können. Die Bemühungen wurden aber zu keinem Zeitpunkt aufgegeben. Die Bemühungen des SG-Rates und der Verwaltung haben sich in diesem Fall gelohnt.

Diese beiden Voraussetzungen liegen jetzt vor, sodass das Land Niedersachsen der Samtgemeinde Suderburg mit 2,2 Mio. EUR nun die 75%-ige Übernahme von Kontokurrentkrediten angeboten hat – sofern unsererseits eigene Einsparvorschläge angeboten werden. Das Geld des Landes wird aber erst fließen, wenn vor Ort die entsprechenden Entscheidungen getroffen wurden.

Der Samtgemeinde Suderburg sowie den betreffenden Mitgliedsgemeinden werden die jeweils vorhandenen Liquiditätsschulden nur abgenommen, wenn diese jeweils für ihren Bereich Maßnahmen beschließen, die ab dem 01.01.2014 dauerhaft zu jährlichen Verbesserungen führen. Allein zum Abbau der bestehenden Liquiditätsschulden werden jährliche Verbesserungen in Höhe von rd. 92.000 EUR p.a. gefordert. Diese müssen anteilig von der Samtgemeinde Suderburg (mind. 44.100 EUR/p.a.), der Gemeinde Eimke (mind. 1.500 EUR/p.a.) sowie der Gemeinde Suderburg (mind. 46.400 EUR/p.a.) für einen Zeitraum von 8 Jahren jährlich zusätzlich aufgebracht werden. Das Land Niedersachsen behält sich eine Rückforderung der Finanzzuweisung vor, wenn es in den nächsten Jahren erneut zu Fehlbeträgen aus Kontoüberziehungen kommen sollte.

Wie soll dieses Ziel erreicht werden ?

Diese Frage kann erst beantwortet werden, wenn sich die jeweiligen Räte mit der Angelegenheit befasst haben. Klar ist aber, dass das gemeinsame Ziel überhaupt nur dann erfolgreich erreicht werden kann, wenn sich die Räte in den kommenden Wochen massiv und intensiv damit beschäftigen, Vorschläge für entsprechende Haushaltsverbesserungen zu erarbeiten. Dafür werden von der Verwaltung Anregungen und Vorschläge aus der Bevölkerung gerne entgegengenommen.

Suderburg, den 16.08.2013

Friedhelm Schulz
Samtgemeindebürgermeister

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