Behandlungsfehler und Mediation

Wer aufgrund von Tippfehlern in der Ankündigung einen Meditationsabend erwartet hatte, wurde beim „Arbeitskreis Landfrauen Uelzen“ enttäuscht. Räucherstäbchen und Meditationsmusik vermisste aber niemand bei dem Vortrag der Fachanwältin für Medizinrecht und Mediatorin Adelheid D. Kieper aus Gut Göddenstedt. Die aus Köln stammende und aus familiären Gründen seit einem Jahr hier ansässige Anwältin und Mutter von vier Kindern schilderte, welche Bereiche die Ausbildung zum Fachanwalt für Medizinrecht umfasst und stellte dann die Bearbeitung von Schadensfällen bei ärztlichen Behandlungsfehlern dar.

Eindringlich schilderte sie die Problematik für Patienten und rief die Anwesenden dazu auf, sich frühzeitig qualifiziert beraten zu lassen. Für die Bewältigung der oft abschreckenden Kostenproblematik zeigte sie verschiedene Lösungen auf, so dass auch Patienten ohne Rechtsschutzversicherung nicht auf qualifizierte Unterstützung verzichten müssen. Die verschiedenen Schadenspositionen (Schmerzensgeld, vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschaden) wurden ebenso erörtert wie die verschiedenen Wege über Schlichtungsstellen und Gerichte. Das seit dem 1.1.2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz wurde vorgestellt und ein Rückblick auf den im vergangenen Oktober stattgefundenen Konfliktmanagementkongress des niedersächischen Justizministeriums in Hannover durchgeführt. Frau Kieper, die dort Berichterstatterin der Arbeitsgruppe „Innovative Ansätze in der Arzthaftung“ war, berichtete über altbekannte und neue Wege in der Arzthaftung. So konnte der Bogen zur Mediation geschlagen werden.

Die Mediation bietet Konfliktparteien die Möglichkeit, eigenverantwortlich eine Lösung ihres Konflikts herbeizuführen. Die Besonderheit der niedersächsischen „staatlich anerkannten Gütestellen“ wurde dargestellt. Aufgrund der Ermächtigung durch das niedersächsische Justizministerium werden Schlichtungen durchgeführt, deren Ergebnis tituliert werden kann. So können diese Schlichtungsergebnisse ebenso wie ein gerichtliches Urteil oder ein Vergleich der Zwangsvollstreckung zugänglich gemacht werden.

Auch wenn Mediationsergebnisse regelmäßig von den Parteien auch umgesetzt werden, gibt diese Möglichkeit den Konfliktparteien eine zusätzliche Sicherheit. In der Regel ist ein solches Schlichtungsverfahren nicht nur weniger zeitaufwändig als ein Gerichtsverfahren, der Konflikt wird oft auch auch schneller gelöst. So ist letztlich das Schlichtungsverfahren eine kostengünstige und eigenverantwortliche Lösungsmöglichkeit für Konflikte.

Frau Kieper fordert und fördert eine stärkere Einbringung des Mediationsgedankens in die Auseinandersetzung zwischen den Parteien gerade im Falle von Behandlungsfehlern, um so das den Geschädigten wichtige persönliche Moment besser in den Schadensverlauf einzubringen. Das Verfahren in Behandlungsfehlerfällen ist oft sehr belastend für beide Seiten. Die Mediation bietet die Möglichkeit zu raschen Lösungen. Nach den langjährigen Erfahrungen von Frau Kieper ist es für den Patienten neben einem akzeptablen Schmerzensgeld- und Schadensersatzbetrag oft ebenso wichtig, ihre Gefühle mit dem Behandler einmal persönlich besprechen zu können. Ein frühzeitig ansetzendes Fehlermanagement würde nach Auffassung von Frau Kieper helfen, die Regulierung von Behandlungsfehlerangelegenheiten für beide Seiten akzeptabler zu gestalten. Denn gerade in Arzthaftungsfällen gilt: Geld ist nicht alles….

Text: Adelheid Kieper

Bild: Marianne Klinge

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