Bäuerliche Betriebe setzen gesetzliche Vorgaben um

Von insgesamt 32 bäuerlichen Betrieben, die im Landkreis Uelzen mehr als zehn Sauen halten, haben 31 Betriebe inzwischen auf die so genannte „Gruppenhaltung“ umgestellt. Das ist das Ergebnis einer umfangreichen Kontrolle, die das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt aufgrund gesetzlicher Vorgaben während der vergangenen sechs Monate durchgeführt hat. Die Frist zur Umstellung auf Gruppenhaltung war Ende vergangenen Jahres ausgelaufen.

Die Überprüfung ergab, dass im gesamten Landkreis Uelzen lediglich ein entsprechender Betrieb die Frist nicht eingehalten und die vorgeschriebene Umstellung noch nicht vollzogen hatte. Das Veterinäramt hat nach Angaben der Kreisverwaltung entsprechende Maßnahmen angeordnet und wird deren Umsetzung kontrollieren.

Die Neuregelung bezieht sich auf den Zeitraum vier Wochen nach dem Deckakt bis eine Woche vor dem voraussichtlichen Abferkeltermin. Während dieses Zeitraumes dürfen Sauen und Jungsauen seit Anfang dieses Jahres aus tierschutzrechtlichen Beweggründen nicht mehr einzeln in ca. zwei Meter langen und rund 70 Zentimeter breiten Kastenständen gehalten werden, sondern nur noch in der Gruppe.

„Durch die Neuregelung haben die Tiere mehr Bewegungsmöglichkeiten und Sozialkontakte, was dem Tierschutz und einer artgerechten Haltung natürlich sehr entgegenkommt“, so Dr. Jörg Pfeiffer, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Die Überprüfung sei für ihn letztlich auch ein Beleg dafür, dass die heimischen bäuerlichen Betriebe gesetzliche Vorgaben umsetzen beziehungsweise einhalten würden.

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Ein Kommentar

  1. Daniel Antworten

    Bezieht sich die Neuregelung nur auf Sauen ab vier Wochen nach dem Deckakt, oder gilt diese Regelung auch schon für Jungsauen?
    Liebe Gruße Daniel

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