Ärger mit Ratsbeschluss, das Nirgendwo und 5500 € für ein Nichts

Ein Ratsbeschluss und seine Folgen weckt Ärger bei den Anliegern der Hauptstraße in Suderburg. Demnach sollen jetzt die Kosten ermittelt und abgerechnet werden, die den Anliegern durch den Ausbau der Hauptstraße entstanden sind: für Bürgersteige und Straßenbeleuchtung.

Das geht zwar so nicht aus dem Ratsbeschluss vom 8.9.2016 hervor, der da lautet:

abschnittsbildung„Der Rat der Gemeinde Suderburg beschließt, gemäß § 10 Absatz 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Suderburg einen Abschnitt der öffentlichen Einrichtung an der Hauptstraße (Kreisstraße 9) im OT Suderburg zwischen vom Beginn der Ortsdurchfahrt Suderburg vom Kreisel B 4 aus kommend und dem Kreuzungsbereich mit der Bahnhofstraße zu bilden und diesen Abschnitt eigenständig abzurechnen sowie gemäß § 9 Nummer 5. und 9. der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Suderburg eine Aufwandsspaltung vorzunehmen.“

…aber aus dem Text der entsprechenden Vorlage:

[toggle state=“close“ title=“Beschlussvorlage (… am blauen Winkel aufklappbar)“]

„Auf der Grundlage der Beschlussfassungen wurden zwischen den beiden oben genannten Bereichen die beiden oben genannten gemeindlichen Teileinrichtungen (Gehwege und Straßenbeleuchtung) der Gemeinde Suderburg erneuert.

Nach der ständigen Rechtssprechung entsteht grundsätzlich nur dann eine Beitragspflicht der Anlieger, wenn die öffentliche Einrichtung auf gesamter Länge und mit allen seinen Teileinrichtungen erneuert wird. Ist dieses aus dem Bauprogramm nicht sinnvoll möglich, gibt es satzungsgemäß sogenannte Teilabrechnungsmöglichkeiten.

Für die Länge ist dieses der sogenannte Abschnittsbildungsbeschluss auf der Grundlage von § 10 Absatz 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Suderburg. Dieser ist erforderlich, da die öffentliche Einrichtung nach der damaligen Widmung noch bis in die Bahnhofstraße in Richtung Ortsausgang Bahnsen weitergeht. Insofern ist eine Beschlussfassung für den Teilbereich zwischen dem Beginn der Ortsdurchfahrt und dem Kreuzungsbereich an der Bahnhofstraße zur Veranlagung der Anlieger erforderlich.

Weiterhin sind in § 9 der Straßenausbaubeitragssatzung die 11 einzelnen Teileinrichtungen genannt, für die die Gemeinde selbstsändig Beiträge erheben kann, wenn die anderen Teileinrichtungen nicht betroffen sind. Dieser sogenannte Aufwandsspaltungsbeschluss ist für die Teileinrichtungen des § 9 Nummer 5. (Ausbau der Gehwege oder eines von mehreren, mit oder ohne Randsteinen oder Schrammborden) sowie nach § 9 Nummer 9. (Ausbau der Beleuchtung der öffentlichen Einrichtung) erfüllt. Mit der Beschlussfassung wären auch ohne Kosten der anderen Teileinrichtungen entsprechende Beitragsveranlagungen möglich.

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine beitragspflichtige Erneuerungsmaßnahme im Sinne des § 6 des Nieders. Kommunalabgabengesetzes (NKAG). Die Ortsdurchfahrt Suderburg fällt in die Satzungskategorie des § 4 Absatz 1 Nummer 3 der Straßenausbaubeitragssatzung als öffentliche Einrichtung die überweigend dem Durchgangsverkehr dient. Bei dieser für die Anlieger günstigsten Abrechnungsvariane beträgt der Anliegeranteil gemäß § 4 Absatz 1 Nummer 3 b) für Randsteine und Schrammborde sowie Gehwege 50 % sowie nach c) für Beleuchtungseinrichtungen 40 %.

 Zur endgültigen Abrechnung ist für diesen Fall somit ein sog. Abschnittsbildungsbeschluss sowie ein sog. Aufwandsspaltungsbeschluss des Rates erforderlich.“

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Die Anlieger meinen nun, dass ihnen vom damaligen Samtgemeindebürgermeister und Gemeindedirektor Friedhelm Schulz auf einer Informationsveranstaltung vor Baubeginn versichert worden ist, dass sie nur zu den Kosten der Straßenbeleuchtung herangezogen werden.

Meine eigenen handschriftlichen Aufzeichnungen von der Bürgersammlung weichen davon gerinfügig ab:
Die Anlieger bezahlen die Straßenbeleuchtung, die Verkabelung und einen Teil der Fußwegpflasterung, nämlich die Differenz zu „Standardgrau“.

Gemeint sind die roten Pflastersteine – als Markierung für den Radwegteil (jetzt nicht mehr nutzbar) – und in der Anschaffung teurer als die grauen Steine.

So soll es, nach Aussage von Friedhelm Schulz, von Rat und Verwaltungsausschuss festgelegt werden/worden sein.

Das Nirgendwo

Ob das auch so geschehen ist, läßt sich für den Bürger im Internet nicht feststellen. Das alte Rats- und Bürgerinformationssystem (RiS) ist im Nirgendwo – und mit ihm u.a. alle Protokolle aus den Ausschüssen und Räten – und natürlich die Recherchefunktion aus dieser Zeit.

Im Februar 2014 habe ich die Frage aufgeworfen: »„Blind Date“ oder Totalausfall?«. Nach dem „Blind date“ nun also der Totalausfall?

Nicht so ganz. Das neue RiS ist besser und schneller. Die Daten aus der Vergangenheit wurden auch wieder eingepflegt. Man findet sie mit der Kalenderfunktion oder bekommt sie in der Übersicht angezeigt. Sucht man dann allerdings in dem Datenwust mit Hilfe der Textrecherche nach Stichwörtern wie „Ortsdurchfahrt“ oder „Anlieger“, werden ausschließlich Ergebnisse aus 2016 angezeigt.

Gab es diese Stichwörter in der Vergangenheit nicht (schwer vorstellbar), oder ist über die Anliegerkosten tatsächlich nicht beschlossen worden? Diese Frage muss geklärt werden.

Auf jeden Fall sollten die Zuständigen schleunigst für Abhilfe im RiS-System sorgen, denn besonders die neuen Ratsmitglieder werden davon betroffen sein: Recherchen sind nach dem heutigen Stand nicht zuverlässig möglich, Beschlüsse aus der Vergangenheit, die erst jetzt zum Tragen kommen, sind schwer nachvollziehbar.

5.500 Euro für ein Nichts

Die „Öffentlichkeitsarbeit“ von Samtgemeinde und Gemeinde kann derzeit nur als katastrophal bezeichnet werden. Und das nicht erst seit gestern: Die Internetseiten sind völlig veraltet und enthalten dazu Dokumente (z.B. den Haushalt 2016) die seitenweise keine aktuellen Daten enthalten. Dazu der Ausfall des alten RiS…

Für die Öffentlichkeitsarbeit (Internet) zahlt die Samtgemeinde lt. Haushaltsplan 4.700 Euro und erhöht jährlich um weitere 100 Euro. Die Gemeinde Suderburg steuert noch einmal 800 Euro hinzu.
Das sind 5.500 Euro für so gut wie NICHTS.

Ganz am Rande könnte man auch noch die Frage stellen „Und was ist mit Gerdau und Eimke“?
Die steuern weder etwas bei, noch haben sie überhaupt einen Posten Öffentlichkeitsarbeit oder Internet im eigenen Haushalt – obwohl sie gleichberechtigt mit auf den Internetseiten vertreten sind.
Irgendwie cleverer als Suderburg – oder wo haben wir hier einen Mehrwert?

Andreas Paschko

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